LG Hamburg |
ZPO § 287 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Der Wert einer Domain bemisst sich einerseits aus dem Grad ihrer Anziehungskraft für potentielle "Besucher". Dabei kommt dem Bekanntheitsgrad der jeweils verwendeten Bezeichnung ebenso große Bedeutung zu wie den Nutzungsgewohnheiten des angesprochenen Verkehrs. Daneben kommt es für die Werthaltigkeit einer Domain auch darauf an, in welchem Maße die Höhe des Umsatzes durch die Domain gefördert wird bzw. werden kann. Fehlt es an jeglichem Vortrag und Angaben hierzu, ist im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ein Betrag von nicht mehr als 50 Euro je Monat der Domainnutzung anzusetzen. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 46 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 351 KB) |
[online seit: 14.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Bewertung einer Domain - JurPC-Web-Dok. 0324/2002 |