JurPC Web-Dok. 319/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021710272

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 02.05.2002

3 U 269/01

motorradmarkt.de

JurPC Web-Dok. 319/2002


MarkenG §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2, Abs. 4

Leitsätze (der Redaktion)

1. Zwischen dem Titel "Motorradmarkt", der für eine Motorradzeitschrift seit 1990 verwendet wird, und der Domain "motorradmarkt.de" besteht Verwechslungsgefahr.

2. Der Umstand, dass Anzeigen in der Motorradzeitschrift in Printform, im Internet in elektronischer Form veröffentlicht werden, ändert nichts an der Branchenidentität der Angebote der Parteien.

3. Die unter dem gleichen Namen angebotenen Dienstleistungen bergen die Gefahr, dass der Verkehr das Angebot unter "motorradmarkt.de" irrtümlich für das Internetangebot der Printzeitschrift hält.

4. Der Zeicheninhaber kann nur Verzicht auf die Domain "motorradmarkt.de", nicht aber Übertragung der Domain auf sich verlangen, da keine Besserstellung des Anspruchsinhabers erfolgen darf. Der Anspruchsinhaber ist lediglich so zu stellen, wie er stünde, wenn die Beeinträchtigung seiner Rechtsposition unterblieben wäre.


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[online seit: 14.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, motorradmarkt.de - JurPC-Web-Dok. 0319/2002