Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
ZPO § 91 a; BGB §§ 12, 823 Abs. 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Verwendung der Domain "verona.tv" stellt gegenüber der Fernsehmoderatorin Verona Feldbusch eine Verletzung des Namensrechts dar, da Verona Feldbusch den deutschen Verbrauchern unter ihrem Namen "Verona" in Verbindung mit dem Fernsehen (TV) weithin bekannt ist und die Verbraucher andererseits bei "verona" nicht an die italienische Stadt und bei der Top-Level-Domain "tv" nicht an den Inselstaat Tuvalu denken werden. |
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[online seit: 27.09.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, verona.tv - JurPC-Web-Dok. 0308/2002 |