AG Hannover |
BGB §§ 433 Abs. 2, 145, 146, 156; AGBG § 3 (a.F.) |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Bei Online-Auktionen ist das Gebot des Nutzers als Vertragsangebot zu werten, das durch den nicht empfangsbedürftigen Zuschlag (§ 156 BGB) angenommen wird. 2. Die Regelung in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, dass das Mindestgebot des Anbieters geheim bleibt, ist nicht als überraschende Klausel (§ 3 AGBG a.F.) zu werten. |
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[online seit: 27.09.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hannover, AG, Elektronische Willenserklärungen bei Internet-Auktionen - JurPC-Web-Dok. 0299/2002 |