| Zwar wird vom Namensrecht grundsätzlich Vor- und Familienname erfasst, jedoch ist der Familienname allein geschützt, wenn er ausreichende Zuordnungsfunktion hat und derjenige, der eine identische Bezeichnung verwendet, keine besseren Rechte geltend machen kann als der Verwender des isolierten Familiennamens. Der isolierte Familienname "Duck" hat eine erhebliche Individualisierungsfunktion, die allenfalls bei Streitigkeiten innerhalb der Familie nicht ausreichen könnte. Wer hingegen einen fremden Namen (vorliegend: "Duck") als Domain-Namen registrieren lässt, nimmt den Namen zur Bezeichnung der eigenen Person in Anspruch. Dies schafft eine dem § 12 BGB widersprechende Zuordnungsverwirrung. | |