OLG Frankfurt a.M. |
MarkenG §§ 14, 24 |
Leitsatz |
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar. |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format (CPC = 58 KB) |
[online seit: 02.09.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, SIM-Lock-Sperre - JurPC-Web-Dok. 0261/2002 |