den Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
I. in der von ihm ausgestrahlten Sendereihe "Bürgeranwalt",
1. die Zuschauer wie folgt aufzufordern: "Wenn Sie trotzdem 'mal reingefallen sein sollten, dann notieren Sie sich folgende Telefonnummer, die nachher eingeblendet wird. Unsere nächste Sendung ist am ... und da zeigen wir Ihnen wieder solche Fälle. Vielleicht sind Sie dabei."; "Wenn Sie sich um Ihr gutes Recht gebracht fühlen, von Behörden schikaniert oder beim Einkauf übervorteilt, das Bürgeranwalt-Team geht der Sache nach. Sprechen Sie auf's Band. Telefon ... Rund um die Uhr";
2. dort über derartige Fälle zu berichten, in denen das "Bürgeranwalt-Team" Zuschauern geholfen hat, wenn dies geschieht wie in der am 19.3.1997 ausgestrahlten Sendung gemäß den nachstehend auszugsweise im Wortlaut wiedergegebenen Textbeiträgen:
"Anmoderation D. G.
Einen recht guten Abend, verehrte Zuschauer ... In unserer neuesten Ausgabe der Sendung "Bürgeranwalt" werden wir wieder Fälle aufzeigen, in denen Behörden Bürger schikanieren, in denen Bürger über den Tisch gezogen werden, aber wir werden Ihnen auch Tips geben, denn manchmal ist es ja ganz wichtig, daß man sowas vermeidet, ist ja eigentlich der gescheitere Weg. In unserem ersten Fall geht es um ein Gepäckstück, das eine Dame kaputt zurückbekommen hat.
Moderator G.:
Vorher möcht' ich mal sagen, daß wir der Frau H. (phonetisch) helfen konnten, allein die Tatsache, daß wir recherchierten, bewirkte, daß sie einen Scheck für 400,-- DM und ein Entschuldigungsschreiben gekriegt hat, also ist ja auch was.
Fall: W. ./. B. V.bank
Herr W.: Ich bin jetzt schon fast 20 Jahre Kunde bei der B. V.bank und bin darüber verwundert, daß ich für das Nichterbringen einer Leistung auch noch viel Geld bezahlen muß.
Herr G.: Das wundert unserein natürlich auch. Aber wir haben den Vertreter der V.bank zu uns gebeten und den fragen wir das einfach. Wie gibt's denn des, daß man für's nix tun Geld kriegt?
Vertreter der V.bank: Des ist ein besonderer Wunsch gewesen von Herrn W. bei der Eröffnung des Kontos, daß ihm keinerlei Post, keinerlei Nachricht von der Bank zugesandt wird. Das weicht von den Standardeinrichtungen ganz einfach ab.
Herr G.: Aber beim Sparbuch gibt's doch sowieso keine Post, oder-
Vertreter der V.bank: Des liegt im Ermessen des Sparbuchinhabers. Es gibt sehr wohl Kontoinhaber, die z. B. beim Finanzamt, bei der Steuerrückvergütung ihr Sparbuchnummer angeben und lassen des dorthin überweisen und dann kriegen sie auch von uns Post.
Herr G.: Aber jetzt haben's Sie schon ein komplizierten Fall konstruiert. Also der Normalfall ist ja, daß man keine Post kriegt. Aber lassen wir's mal dabei. Selbst wenn man Post bekäme, ist es denn so wild, dem Computer den Befehl zu geben, der Herr kriegt kei Post und damit hat sich der Fall erledigt?
Vertreter der V.bank: Es ist eine manuelle Bearbeitung und manuell heißt, daß Menschen eingesetzt werden müssen, und das kostet heute ganz einfach Geld. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, daß - Herr W. hat's ja selber gesagt - er ist fast 20 Jahre Kunde bei uns und diese Dienstleistung haben wir zehn Jahre lang kostenlos erbracht und dann ist es halt irgendwann kostenträchtig geworden.
Herr G.: Ham's sie ihm des gesagt?
Vertreter der V.bank: Das durften wir ihm nicht sagen.
Herr G.: Warum denn nit?
Vertreter der V.bank: Herr W. hat uns bei der Kontoeröffnung explizit gesagt, bitte Ihr dürft mir nicht schreiben, und warum er das gesagt hat, das weiß die Bank nicht. Es war sein Auftrag und an den haben wir uns gehalten.
Herr G.: Ja aber darf man denn als Bank Gebühren verlangen, ohne es mitzuteilen?
Vertreter der V.bank: Im Grundsatz nein ...
Herr G.: ... aber in Ihrem Fall ja.
Vertreter der V.bank: Wenn er uns beauftragt, ja.
Herr G.: Herr W., wie sehen sie denn des?
Herr W.: Ja, ich wollte damit ja nur zum Ausdruck bringen, daß ich keine Werbepost und ähnliche Post erhalten sollte.
Herr G.: Vielleicht haben Sie das Geld vor Ihrer Frau verstecken wollen.
Herr W.: Das ist ganz bestimmt nicht der Fall. Das ist nur von Ihnen konstruiert, aber es ist für mich völlig unverständlich. Selbst wenn man mir hätte Post zuschicken wollen, oder hätte müssen, dann hätte man sie ja zumindestens aufbewahren müssen, aber es ist ja kein einziger Brief mir ausgehändigt worden oder vorgezeigt worden, den man für diese Gebühr zuerst von 20,00 DM und später von 30,00 DM jährlich berechnen wird.
Herr G.: Wieviel haben's jetzt schon zahlt?
Herr W.: Ich habe, 150,00 DM hat man mir abgezogen und auf meine Intervention hin hat die B. V.bank, in einem Schreiben haben sie selber zum Ausdruck gebracht, daß sie sich darüber verwundern und haben sie dann 75,00 DM zurücküberwiesen.
Herr G.: Und wie ist es jetzt mit den restlichen 75,00 DM- Sein's da hart?
Vertreter der V.bank: Ja, wir sehen eigentlich kein Verschulden unsererseits. Weil die Gründe ...
Herr G.: Verschulden o nit. Aber getan haben Sie halt nix für die 75,00 DM.
Vertreter der V.bank: Wir konnten ja bei der Beauftragung nicht absehen, wieviel Post jetzt hier anfällt. Das steuert der Kontoinhaber. Der Sparbuchinhaber kann ...
Herr G.: Also jetzt geben Sie ihr'm Herzen einen Stoß. Jetzt warn's einmal kulant, seien Sie's nochmal.
Vertreter der V.bank: Nein. Wir sehen hier ein Verschulden beiderseits. Man kann nicht einfach einer Bank 20 Jahre Geld geben, der Bank verbieten, Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen und sich dann 10 Jahre lang nicht kümmern um die Sache.
Herr G.: Also was lernen wir daraus? Sich die Post zuschicken lassen und die Post reich werden lassen, oder wie?
Vertreter der V.bank: Nein. Wenn man der Bank sagt, sie soll einem nix schreiben, dann darf man sich über lange Strecken halt nicht um das Geld nicht kümmern. Da muß man halt ab und zu mal zur Bank gehen und fragen was Sache ist.
Herr G.: Wir haben recherchiert bei anderen Banken, die verlangen für solche Bitten nichts.
Vertreter der V.bank: Das kann ich nicht beurteilen.
Fall: T. H. ./. Arbeitsamt
Herr G.: Also meine Damen und Herren, Sie ham's wieder gehört, es rentiert sich immer, wenn man genau nachfragt, das tut der Bürgeranwalt, das tut er auch in unserem nächsten Fall. Da ist ein junger Mann, der eine gute Stelle hatte, diese Stelle aber gekündigt bekam, zum Arbeitsamt ging, sich umschulen ließ, aber dann dachte: 'Mein Gott, wenn die Umschulung nicht klappt und wenn ich dann wieder nix krieg, nimm ich doch lieber, wie's immer empfohlen wird, eine schlechter bezahlte Stelle und laß die Umschulung sein'. Das hat er getan, zumal er noch krank wurde. Aber dann wollte das Arbeitsamt Geld.
Sprecher: Dienstschluß im Auslieferungslager des Schuhhauses P.. Hier ist die neue Arbeitsstätte von T. H.. Jahrelang war der gelernte Buchhändler ohne Arbeit. Dann begann er eine Umschulung. Doch nach drei Monaten brach er die vom Arbeitsamt finanzierte Fortbildung ab und nahm diese Stelle als Lagerarbeiter an. Für die letzten zwei Schulungswochen fordert das Arbeitsamt jetzt Geld zurück. Zu Unrecht?
T. H.: Die zwei Wochen konnte ich nicht am Unterricht teilnehmen aus einfachen Gründen. Grund zum einen, ich war die vorletzte Woche im August krank, auch vom Arzt krankgeschrieben, und die letzte Augustwoche hatte das C.-Institut, wo ich die Umschulung gemacht habe, Betriebsurlaub. Un dann kann ich natürlich nicht daran teilnehmen, wenn die Schule geschlossen hat.
Reporter vor Ort: Das war ja letztes Jahr im August. Haben Sie denn dem Arbeitsamt diese Fakten nicht mitgeteilt?
T. H.: Doch, das habe ich dem Arbeitsamt mitgeteilt alles und bei der C. auch. Man muß das ja immer doppelt machen. Sie müssen sich einmal im Institut krankmelden und beim Arbeitsamt und beides ist geschehen. Auf dem korrekten Wege.
Sprecher: Immer wieder versuchte der 39-jährige T. H. wechselnd den Mitarbeitern des M. Arbeitsamtes sein Problem klar zu machen. Aber das Arbeitsamt beharrte auf der Rückzahlung.
Reporter vor Ort: Was haben Sie dann getan?
T. H.: Dann habe ich einen Anwalt in G. angerufen und hab ihm den Fall kurz geschildert und er hat gesagt, das ist eine ganz klare Geschichte, daß die keinen Anspruch auf das Geld haben das zurückzufordern. Un der Rechtsanwalt hat sich dann schriftlich an das Arbeitsamt M. gewendet.
Reporter vor Ort: Und wie lange zieht sich dann die Angelegenheit jetzt schon hin?
T. H.: Seit September des letzten Jahres.
Reporter vor Ort: Und Sie müssen immer noch mit der Drohung leben, daß die 700,00 DM bezahlt werden müssen?
T. H.: Ich habe vor zwei Wochen sogar eine, eine zweite Mahnung vom Arbeitsamt bekommen.
M. O. (Untertitel: Bürgeranwalt-Reporter): Das Bür- geranwalt-Team hat das Arbeitsamt M. mit der Beschwerde von T. H. konfrontiert. Nachdem sich monatelang gar nichts tat, hat das Arbeitsamt uns eine Klärung in der Angelegenheit binnen weniger Tage zugesagt. Heute ist es soweit und wir gehen hinein und Sie hören, ob wir Erfolg hatten.
Bürgeranwalt-Reporter: Sie haben die Angelegenheit T. H. überprüft. Was ist denn herausgekommen?
Mitarbeiter des Arbeitsamtes: Wir hatten Mitte November 1996 den Betrag von 650,00 DM von Herrn H. zurückfordern müssen, weil uns nicht bekannt war, daß er in dem fragigen Zeitraum im August arbeitsunfähig erkrankt war. Herr H. hat uns zwischenzeitlich, nachdem wir ihn im Januar darum gebeten hatten, die Bescheinigung nachgereicht. Die Bescheinigung ist letzte Woche bei uns eingetroffen und selbstverständlich haben wir jetzt die Grundlage, daß wir von der Rückforderung absehen und der Betrag Herrn H. natürlich zu Recht zusteht. Die Kosten, die ihm dabei im außergerichtlichen Verfahren, d. h. die Anwaltskosten, entstanden sind, können wir in den Fällen ebenfalls übernehmen.
Bürgeranwalt-Reporter: Also ein Sieg für Herrn H. auf der ganzen Linie.
Mitarbeiter des Arbeitsamtes: Wir konnten Gott sei Dank Herrn H. im vollen Umfang stattgeben und die Eingabe war in jedem Fall berechtigt, weil er nachweislich in der Zeit arbeitsunfähig erkrankt war.
Herr G. (im Studio): Na ja, bisserl a Rolle wird's schon die Tatsache gespielt haben, daß wir mit unserem Team dabei waren, daß es dann so schnell ging.
Fall: Familie St. ./. Familie S.
G. A. (Untertitel: Bürgeranwalt-Reporter): Im nördli- chen Chiemgau scheint die bäuerliche Kulturlandschaft noch in Ordnung. Gäbe es da nicht einen Rechtsstreit zwischen einem Bauern und der Gemeinde, und das wegen einer Odelgruam, einer Jauchegrube. Die soll nämlich beseitigt werden, weil ein gemeindlicher Weg drübergeht. Und das soll dem Bauern an die 100.000,00 DM kosten, sagt er. Wir vom Bürgeranwalt-Team sind losgefahren und haben uns die Sach angeschaut.
Sprecher: Eine Geschichte, wie es sie wohl oft gibt. Zwei über Generationen zerstrittene Bauern, und als Zankapfel ein alter öffentlich gewidmeter Weg mitten durch den Hof des einen. Dem paßt nicht, daß der andere durchfährt. Der andere muß natürlich erst recht durchfahren. Dem fällt auch noch ein, auf die Einsturzgefahr der alten Odelgrube hinzuweisen, über die ein Teil des Weges führt. Die Gemeinde wird mit ihrer Verkehrssicherheitspflicht vor den Karren gespannt, beschränkt die Zufahrt zunächst auf eine Tonne und klagt gleichzeitig auf Beseitigung des altersschwachen Betonbauwerkes. Die Gemeinde gewinnt den Prozeß und aus dem Schwank droht eine Tragödie zu werden. Die St., die den Hof im Nebenerwerb bewirtschaften, müssen die Odelgrube entfernen und das bedroht ihre Existenz.
Frau St.: Mir ham vorm Landgericht vorig's Jahr im Juni den Prozeß verloren und jetzt steht die Zwangsvollstreckung o. Also die Jauchegrube muß entfernt werden, also sie muß, der, des Teil wo auf'm Weg ist, muß weg und des hat für uns eine ganz harte Sache, wenn mir jetzt dazu gezwungen sind, daß wir die Landwirtschaft aufgeben.
G. A.: Ja wer fährt denn da überhaupt's drüber? Wenn nit Sie selber und der Nachbar.
Herr St.: Unser Nachbar, wir fahren nicht drüber. Wir fahren mit anem Radl in unserem Privatgrund.
G. A.: Und wieso kann der Nachbar nicht im Privatgrund fahren?
Herr St.: Na, weil der hat in unserm Privatgrund nix verloren.
Frau St.: Es befindet sich gegenüberliegend ein Weg, der eigentlich für ihn bestimmt ist, der breiter ist wie viel breiter und näher.
Sprecher: Doch für die Nachbarn hat dieser Ausweg einen Haken. Das scharfe Eck nämlich, bei dem er jedesmal mühsam rangieren muß. Da hat er es durch den Hof der St. viel einfacher. Eine verfahrene Situation. Doch im Laufe der Recherchen des Bürgeranwalt-Teams zeichnet sich eine Lösung ab. Die Odelgrubenbesitzer sind unter Umständen bereit, die garche Kurve zu entschärfen. Auch für die Gemeinde ein akzeptabler Ausweg. Aber keiner traut dem anderen.
Frau St.: Wir befürchten jetzt, wenn wir unterschreiben, daß der Bürgermeister von nix mehr was wissen will. Daß wir trotzdem die Zwangsvollstreckung am Hals haben.
G. A.: Die St. sind mißtrauisch, aber auch der Bürgermeister ist verbittert. Bürgermeister: Die Zwangsvollstreckung ist mein letztes Wort, wenn die St. nicht kompromißbereit sind. Sie müssen eine Lösung für die Wendemöglichkeit anbieten und müssen vor allem auch die Unterschrift leisten. Das war eine Aussage auch des Gemeinderates, also klipp und klar hat der Bürgermeister den Auftrag, diesen Gemeinderatsbeschluß dann zu vollziehen. Es ist nicht nur auf meinem Mist gewachsen, sondern das war fast einhellige Meinung des Gemeinderates, weil mir einfach irgendwann genug gehabt von den Streitereien.
G. A.: Wenn die Familie St. einwilligen würde, wie kann einer garantieren, daß Sie als Gemeinde und der Nachbar mitziehen?
Bürgermeister: Ich als Gemeinde muß dann einen Gemeinderatsbeschluß herbeiführen unter den geänderten Voraussetzungen. Wenn ich den Gemeinderat zahm hab, paßt mal auf, also die St., die san uns da entgegengekommen und ham zumindest ihren Willen erkennen lassen und haben unterschrieben, gleichzeitig haben sie da den Grunderwerb getätigt und bieten da e andere Lösung an, mit der laut telefonischer Auskunft auch der Herr S. schon Bereitschaft erkennen hat lassen, daß er dem zustimmt, dann sehe ich eigentlich die Problematik nicht zu groß.
G. A.: Können Sie a' des jetzt hier vor der Kamera 100 %-ig garantieren, wenn sie unterschreiben und des mit der Wendemöglichkeit lösen, daß der Fall dann vom Tisch kommt?
Bürgermeister: Also 100 % gibt's nie, weil ich den Gemeinderat immer abwarten muß, aber 99 % würde ich das so sehen.
Sprecher: Ja, vermitteln kann der Bürgeranwalt schon, doch vor Optimismus wird gewarnt.
G. A.: Wär das eine Lösung?
Frau St.: Das wäre Lösung. Aber 99 % bleibt 1 % über.
Herr G. (im Studio): Also, ich kann Ihnen sagen, daß es inzwischen 99,9 % sind. Denn wir haben vorhin nochmal telefoniert und eine Einigung scheint inzwischen fast ganz sicher, also fast ganz sicher.
Fall: K. W. ./. O.
Herr G.: Bei unserer letzten Bürgeranwalt-Sendung haben wir dafür gesorgt, daß eine Dame ihren O. neu lackiert bekommt, weil er dauernd rostete. Wir schauen natürlich nach, was aus all diesen Fällen geworden ist und jetzt schauen Sie mit mir, was aus der Dame und ihrem O. geworden ist.
Sprecherin: Vor einem halben Jahr hat K. W. den Bürgeranwalt um Hilfe gebeten. Ihr neuer O. rostete an einigen Stellen immer wieder. Mehrere Lackierversuche durch den Autohändler konnten das Problem nicht beheben. In unserer letzten Sendung hatten wir deshalb K. W. und den Marketingleiter der Firma O. zusammengebracht. Sein Angebot:
Marketingleiter von O. (W. F.): Wir werden das Auto gerne instandsetzen, und zwar so wie es sich gehört, daß sich dieser Schaden nicht wiederholt. Und wenn ich sage, wir wollen Ihnen das in einen Zustand versetzen, wie es sich gehört, dann bedeutet das eine umfangreiche Reparatur und nicht nur ein Ausbessern, für die wir Ihnen natürlich auch wieder eine Garantie übernehmen.
Sprecherin: Sechs Monate später fragen wir bei K. W. nach.
Reporterin: Frau W., was hat denn O. unternommen wegen lhrm Auto seit Sie bei uns in der Sendung waren?
Frau W.: Also, O. hat damals das Auto mitgenommen nach R. in die Werkstatt und hat es total lackiert, was halt zu lackieren war und repariert.
Reporterin: Und wie sind Sie jetzt mit dem Ergebnis zufrieden:
Frau W.: Also, ich war am Anfang war ich sehr zufrieden, wo das Auto wiedergekommen ist von der Werkstatt, weil es war wirklich alles lackiert und bestens. Bloß vor zwei Wochen habe ich halt leider wieder einen Rostfleck entdeckt an dem Auto ...
Reporterin: ... an der gleichen Stelle wieder, ne?
Frau W.: ... an der gleichen Stelle. Das ist natürlich irgendwo ein bißchen enttäuschend.
Reporterin: Was hat denn O. jetzt gesagt, daß hier schon wieder ein neuer Rostfleck entstanden ist?
Frau W.: Ja, sie haben mir vorgeschlagen, das Auto wieder auszubessern und die Rostflecken zu entfernen bzw. mir das Auto abzukaufen, das Auto zurückzunehmen.
Reporterin: Und wofür werden Sie sich entscheiden?
Frau W.: Ich werde mich dafür entscheiden, daß sie das Auto zurücknehmen.
Herr G.: Also, obwohl es ein Montagsauto war, schlecht ist die Dame mit dieser Lösung nicht weggekommen.";
3. gegenüber Dritten, insbesondere auf die auf seine Aufforderung hin erfolgten Telefonanrufe, zum Zwecke der Besorgung der Rechtsangelegenheiten einer bestimmten Person tätig zu werden, eine solche Tätigkeit anzukündigen und/oder hiermit zu werben,
II. die Sendereihe mit dem Sendetitel "Bürgeranwalt" zu versehen und/oder ihre Reporter "Bürgeranwalt-Reporter" zu nennen.