Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist auch maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen. Zwischen einem Versandhandel für Damenbekleidung einerseits und einem interaktiven Internetportal und -magazin andererseits besteht keine Branchennähe. 2. Es ist bereits fraglich, ob angesichts der spezialgesetzlichen Regelungen der §§ 5, 15 MarkenG firmenrechtliche Ansprüche parallel auf § 12 BGB gestützt werden können. Der Anspruch aus § 12 BGB geht jedenfalls aber nicht weiter als derjenige aus § 15 MarkenG, soweit eine Fallkonstellation vorliegt, die von den markenrechtlichen Regelungen umfasst wird. |
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[online seit: 01.07.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, siehan.de - JurPC-Web-Dok. 0199/2002 |