Kammergericht |
UWG § 1, TDG § 5, StGB § 284 |
Leitsätze |
1. Vom Fließtext getrennt gesetzte Hyperlinks begründen keine gesonderte Feststellung einer Wettbewerbsförderungsabsicht bei der Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrags. 2. Das bloße Anbringen eines Hyperlinks stellt keine strafbare Werbung i.S.v. § 284 Abs. 4 StGB dar. |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
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[online seit: 16.09.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Kammergericht, Hyperlinks und Wettbewerbsförderungsabsicht - JurPC-Web-Dok. 0137/2002 |