LG Stuttgart |
BGB § 433 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Bei dem Verkauf von Hard- und Software schuldet der Verkäufer auch die Übergabe eines Handbuches als Hauptleistungspflicht. Für die vollständige Übergabe des Handbuches trägt dabei der Verkäufer die Beweislast. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der Übergabe des Handbuches zu laufen. 2. Mit der im Programm integrierten Möglichkeit, die Online-Hilfe einzusehen oder auszudrucken, genügt - zumindest bei Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungsprogrammen - der Verkäufer nicht seiner Pflicht zur Ablieferung des Handbuches. |
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[online seit: 04.11.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Stuttgart, LG, Fehlen eines Benutzerhandbuchs beim Software- und Hardwarekauf - JurPC-Web-Dok. 0108/2002 |