LG Coburg |
BGB §§ 633 ff, 320 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Wird die Lieferung eines Quellcodes zum Auslesen von Geldkarten geschuldet, ist ein Fehler des Werkes darin zu sehen, dass die gelieferte Software Geldkarten mit Euro-Währung nicht auslesen kann, denn bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war auch der Euro gesetzliches Zahlungsmittel im nichtbaren Zahlungsverkehr. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF) |
[online seit: 09.04.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweis der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation. |
Zitiervorschlag: Coburg, LG, Euro-Fähigkeit von Software - JurPC-Web-Dok. 0092/2002 |