JurPC Web-Dok. 71/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002176122

AG Erfurt
Urteil vom 14.09.2001

28 C 2354/01

Internet-Versteigerung

JurPC Web-Dok. 71/2002


BGB §§ 433 Abs. 2, 145 ff.

Leitsatz (der Redaktion)

Die Angabe einer E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Passwort ist kein ausreichendes Indiz dafür, dass es eine bestimmte Person gewesen ist, die an einer Internetversteigerung teilgenommen hat. Der Ausdruck einer mit der E-Mail Adresse versehenen Mail ist demnach kein taugliches Beweisangebot für das Vorliegen einer Annahme des im Rahmen der Auktion abgegebenen Kaufangebots.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie die Anmerkungen des JurPC-Autors Ralf Winter zum vorliegenden Urteil (JurPC Web-Dok. 109/2002).

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[online seit: 17.06.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Erfurt, AG, Internet-Versteigerung - JurPC-Web-Dok. 0071/2002