JurPC Web-Dok. 61/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179190

LG Berlin
Urteil vom 05.10.2001

15 O 254/01

Aufwendungsersatz für Abmahnung von Hyperlinks

JurPC Web-Dok. 61/2002


BGB §§ 683 S. 1, 677, 670, MarkenG § 14

Leitsatz (der Redaktion)

Die Anbringung eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 MarkenG dar. Für eine darauf gestützte Abmahnung kann kein Aufwendungsersatz verlangt werden, da die Abmahnung mangels Markenverletzung nicht im objektiven Interesse des Abgemahnten lag.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 22 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 64 KB)

[online seit: 26.08.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Berlin, LG, Aufwendungsersatz für Abmahnung von Hyperlinks - JurPC-Web-Dok. 0061/2002