LG Berlin |
BGB §§ 683 S. 1, 677, 670, MarkenG § 14 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Anbringung eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 MarkenG dar. Für eine darauf gestützte Abmahnung kann kein Aufwendungsersatz verlangt werden, da die Abmahnung mangels Markenverletzung nicht im objektiven Interesse des Abgemahnten lag. |
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[online seit: 26.08.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Aufwendungsersatz für Abmahnung von Hyperlinks - JurPC-Web-Dok. 0061/2002 |