LG Frankfurt a.M. |
Beschluß |
In Sachen | JurPC Web-Dok.
247/2000, Abs. 1 |
des Herrn Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth, ...
-Antragsteller - | Abs. 2 |
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gegen | Abs. 3 |
Freedom For Links e.V., vertreten durch den Vorstand
-Antragsgegnerin - | Abs. 4 |
hat die 06. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main auf den in Abschrift beigefügten Antrag vom 26.09.2000, bei Gericht eingegangen am 27.09.2000, nebst diversen Anlagen | Abs. 5 |
durch Vorsitzender Richter am Landgericht ... Richter am Landgericht ... Richter am Landgericht ... | Abs. 6 |
am 27.09.2000 beschlossen: | Abs. 7 |
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000,-- DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand, - für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt - | Abs. 8 |
die Worte | Abs. 9 |
| Abs. 10 |
als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen, soweit diese Seite der Homepage der Antragsgegnerin keinen Bezug zur Person Günter Freiherr von Gravenreuth und/oder von ihm bearbeiteten Fällen hat. | Abs. 11 |
Die Kosten des Eilverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. | Abs. 12 |
Der Streitwert wird auf DM 20.000,00 festgesetzt. | Abs. 13 |
Dieser Beschluß beruht auf den §§ 12 BGB, 15
MarkenG, 823, 1004 BGB, 3, 32, 91, 890, 935ff. ZPO.
| JurPC Web-Dok. 247/2000, Abs. 14 |
[online seit: 18.12.2000] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Frankfurt, LG, Untersagung eines Meta-Tags - JurPC-Web-Dok. 0247/2000 |