JurPC Web-Dok. 163/2017 - DOI 10.7328/jurpcb20173211163

AG Bochum
Urteil vom 26.09.2017

65 C 281/17

Sicherheitslücke im Router

JurPC Web-Dok. 163/2017


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast nicht, indem er vorträgt, dass der Router zum Tatzeitpunkt eine erhebliche Sicherheitslücke aufwies. Vielmehr muss er Anhaltspunkte dafür vortragen, dass die Sicherheitslücke auch tatsächlich durch Cracker ausgenutzt wurde.
  2. Für das Herunterladen und öffentliche Zugänglichmachen eines Films in einer Tauschbörse ist eine fiktive Lizenzgebühr von 200,00 Euro angemessen.
Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  307 KB)

[online seit: 29.11.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bochum, AG, Sicherheitslücke im Router - JurPC-Web-Dok. 0163/2017