JurPC Web-Dok. 192/2015 - DOI 10.7328/jurpcb20153012194

AG Bochum
Urteil vom 03.11.2015

39 C 285/15

Ansprüche wegen Filesharings

JurPC Web-Dok. 192/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Wer ein Tauschbörsenprogramm benutzt, handelt hinsichtlich der begangenen Urheberrechtsverletzungen zumindest fahrlässig, selbst wenn er keine Kenntnis von der Funktionsweise des Programms hat. Insofern besteht die Pflicht, sich vor Benutzung des Programms nach der Funktionsweise des Programms zu erkundigen.
  2. Für das Anbieten eines Films ist eine fiktive Lizenzgebühr von 200,00 € angemessen. Bei dem Einstellen einer Datei in eine Tauschbörse wird regelmäßig nicht das ganze Werk hochgeladen, sondern es werden nur Bruchstücke der Datei hochgeladen.
  3. Die Abmahnkosten berechnen sich nach der dreifachen Lizenzgebühr.
Hinweis der Redaktion:
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  300 KB)

[online seit: 01.12.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bochum, AG, Ansprüche wegen Filesharings - JurPC-Web-Dok. 0192/2015