JurPC Web-Dok. 166/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142911171

LG Berlin
Urteil vom 28.08.2014

52 O 135/13

Keine unmittelbare Kommunikation bei automatisch erzeugter Antwortmail

JurPC Web-Dok. 166/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Die Angabe einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Impressums eines Suchmaschinenbetreibers, die bei Versand von elektronischer Post lediglich eine automatisch erzeugte Antwortmail generiert, über die jedoch keine direkte Kommunikation mit dem Anbieter möglich ist, stellt keine Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG dar, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht. Dies gilt auch dann, wenn in der automatischen Antwortmail auf online vorhandene Kontaktformulare des Anbieters auf dessen Supportseiten verwiesen wird.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  86 KB)

[online seit: 04.11.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Keine unmittelbare Kommunikation bei automatisch erzeugter Antwortmail - JurPC-Web-Dok. 0166/2014