JurPC Web-Dok. 52/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429357

AG München
Endurteil vom 06.06.2013

343 C 4445/13

Private Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess

JurPC Web-Dok. 52/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Die Rechtsprechung erkennt allgemein das Interesse des Geschädigten eines Verkehrsunfalles an, Beweise zu sichern und Foto- oder Videoaufnahmen unmittelbar nach dem Unfall zu fertigen und zu speichern. Es kann keinen Unterschied machen, wenn bereits vor dem Unfall - eher zufällig - begonnene Videoaufnahmen nach dem Unfall mit der Zielrichtung der Dokumentation des Unfallgeschehens verwendet werden. Auch solche Videoaufnahmen können in einem Prozess zulässigerweise ausgewertet werden.

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[online seit: 25.03.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Private Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess - JurPC-Web-Dok. 0052/2014