| - Bei einer unberechtigten Verwendung eines Kartenausschnitts auf einer Internetseite kann für die kommerzielle Nutzung einer Karte im Format DIN A 3 ein Schadensersatz von 2.020,00 Euro gerechtfertigt sein, für die Nutzung unter einem weiteren URL können weitere 175,00 Euro hinzugesetzt werden.
- Eine mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versprochene Vertragsstrafe ist verwirkt, wenn der Kartenausschnitt zwar gelöscht wird, aber dennoch über die direkte Eingabe des URL noch aufgefunden werden kann. In diesem Fall ist die versprochene Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 Euro wegen Vorliegens eines minderschweren Falls der einfachen Fahrlässigkeit auf 3.750,00 Euro zu halbieren.
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