JurPC Web-Dok. 180/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810182

Vergabekammer Südbayern
Beschluss vom 17.04.2013

Z3-3-3194-1-07-03/13

Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen

JurPC Web-Dok. 180/2013


VOB/A §§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b), 13 Abs. 1 Nr. 1; SigG §§ 2 Nr. 2, § 2 Nr. 3; BGB § 125

Leitsätze:

  1. Das Signaturgesetz trifft prinzipiell nur Regelungen zu qualifizierten Signaturen im Sinne des § 2 Nr. 3 SigG, insbesondere ist gesetzlich nicht geregelt, nach welchem Modell bei der Prüfung einer nur fortgeschrittenen Signatur vorzugehen ist.
  2. Von der üblichen, aber gesetzlich nicht verankerten Prüfung nur fortgeschrittener Signaturen nach dem sog. Schalenmodell sind vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses eines Bieters bei einer ungültigen Signatur gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 b) i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A im Einzelfall Ausnahmen möglich. Eine ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse der Signaturprüfsoftware ist nicht angebracht.

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[online seit: 29.10.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Vergabekammer Südbayern, Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen - JurPC-Web-Dok. 0180/2013