JurPC Web-Dok. 172/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810169

Hessisches Justizministerium

Pressemitteilung vom 25.09.2013
Kooperation der Länder bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte

JurPC Web-Dok. 172/2013, Abs. 1 - 6


Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeichnen Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Saarbrücken - Vertreter der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben heute in Saarbrücken am Rande des Deutschen EDV-Gerichtstages und der Sitzung des E-Justice-Rates des Bundes und der Länder die Vereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Pflegeverbunds im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung unterzeichnet. JurPC Web-Dok.
172/2013, Abs. 1
……"Die Länder werden die Funktionalitäten für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte vorrangig gemeinsam konzipieren und entwickeln……", so Ministeraldirigent Dr. Ralf Köbler. Abs. 2
……"Ich freue mich, dass mit der heutigen Zeichnung der Vereinbarung ein großer Schritt zur gemeinsamen Entwicklung der notwendigen Komponenten für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der führenden elektronischen Akte in unseren drei Ländern getan ist……", erklärte für das Niedersächsische Justizministerium Frau Ministerialdirigentin Anke van Hove. Abs. 3
……"Durch die gemeinsame Entwicklung werden die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt und notwendige Investitionen unter den Ländern aufgeteilt, ohne dass eigene fachliche Belange unberücksichtigt bleiben……" darauf wies Herr Staatssekretär Karl-Heinz Krems hin. Abs. 4
Mit der Zeichnung der Vereinbarung wird ein Verbund gegründet, der mittelfristig die Software an ca. 50% der Justizarbeitsplätze in Deutschland verantwortet. Damit wird die erfolgreiche Tradition der gemeinsamen Verfahrensentwicklung und länderübergreifenden Kooperation fortgeführt. Abs. 5
Der Bundestag hat im Juni das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verabschiedet. Spätestens ab 1. Januar 2022 wird der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit den Gerichten in ganz Deutschland sein. Für die Justiz bedeutet dies, dass die sichere elektronische Kommunikation flächendeckend - insbesondere der elektronische Postein- und -ausgang - weiterentwickelt werden muss. Ein weiteres Ziel der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist die zukunftssichere Einführung der durchgängig elektronischen Aktenführung in der Justiz.
JurPC Web-Dok.
172/2013, Abs. 6
[ online seit: 08.10.2013 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Hessisches Justizministerium, Kooperation der Länder bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte - JurPC-Web-Dok. 0172/2013