AG Erlangen |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Bezüglich der im Rahmen einer eBay-Auktion abgegebenen Bewertung "... ich und ein Freund würden hier bestimmt nichts mehr kaufen, sorry", die über die von den eBay-AGB geforderte faire und sachliche Darstellung hinausgeht, besteht ein Anspruch auf Löschung nach §§ 280, 241 BGB, da die gewählte Formulierung so allgemein gehalten ist, dass sie für fast jede Interpretation bis hin zur Unterstellung eines quasi betrügerischen Verhaltens Raum lässt. |
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[online seit: 18.12.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Erlangen, AG, Löschung einer Bewertung bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0204/2007 |