LG Köln |
ZPO § 937 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Eine Äußerung, die in einem konkreten, mittlerweile abgeschlossenen Zusammenhang nur einmal gemacht wurde, reicht nicht zur Begründung der Wiederholungsgefahr. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die im Prozess erfolgten Äußerungen im Internet im Rahmen der Veröffentlichung des Erwiderungsschriftsatzes wiedergegeben wurden. |
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[online seit: 29.07.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, LG, Internet-Veröffentlichung von beleidigenden Äußerungen vor Gericht - JurPC-Web-Dok. 0140/2002 |