Joël B. Münch, Katrin Priller *Vergleich der führenden juristischen Onlinedienstleister in DeutschlandJurPC Web-Dok. 175/2004, Abs. 1 - 43 |
I.Einleitung |
Der Markt der juristischen Onlinedienstleister wird inzwischen von den drei großen Anbietern juris, beckonline und westlaw beherrscht. Alle drei haben sich bei manchen Ähnlichkeiten aufgrund ihrer unterschiedlichen Ursprünge zu individuellen und klar unterscheidbaren Anbietern entwickelt. Der mit Abstand älteste Dienstleister unter ihnen ist die juris GmbH mit Sitz in Saarbrücken (www.juris.de), die als juristische Datenbanksammlung bereits Mitte der achtziger Jahre gegründet wurde und den Markt in den ersten Jahren praktisch alleine für sich beanspruchen konnte. Einen ganz anderen Ursprung hat beckonline (www.beck-online.de), der als juristischer Onlinedienstleister eine Gründung des wohl bedeutendsten deutschen juristischen Fachverlags C.H.Beck aus München ist. Während juris und beckonline deutsche Anbieter sind, stammt westlaw vom gleichnamigen US-amerikanischen Anbieter als Produkt eines der größten US-amerikanischen Verlagshäuser, der West Corporation, heute The Thomson Corporation. Die deutsche Version ist unter (www.westlaw.de) zu finden. | JurPC Web-Dok. 175/2004, Abs. 1 |
II.Die einzelnen Dienstleister |
Wir haben diese drei Anbieter aus der Sicht des juristischen Praktikers geprüft und ausgewertet. Im folgenden stellen wir die unterschiedlichen Inhalte und unsere persönliche Erfahrung im täglichen Umgang mit den Onlinedienstleistern dar. | Abs. 2 |
1.juris |
Das Online-Angebot reicht bei juris von den klassischen Datenbanken zu Rechtsprechung, Normen, Aufsätzen und Büchern bis hin zu Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger sowie den CELEX Datenbanken der EU. Als neuartiges und innovatives Produkt wurde im letzten Jahr die erste Auflage des juris Praxiskommentars, kurz juris PK, zu den ersten beiden Büchern des BGB ins Netz gestellt. Die zweite Auflage zu allen fünf Büchern des BGB ist für die Frankfurter Buchmesse in diesem Jahr angekündigt. | Abs. 3 |
Daneben wartet juris seit Anfang März 2004 mit dem juris Portal auf, das zukünftig Grundlage aller Produkte sein wird und bereits für das neue Produkt der wirtschaftlichen Informationen zur Verfügung steht, die zusammen mit Creditreform angeboten werden. Neu ist unter dem Portal insbesondere die Funktion des sogenannten Netviewers, der die wechselseitige Betrachtung von Präsentationen bei juris oder die Beratung des Kunden vor Ort, das heißt an dessen Bildschirm ermöglicht. Neu ist auch die Navigation, die mit der Suchfunktion umfassend verknüpft wurde. Die Neuerungen können bequem nach vorheriger Anfrage bei juris am eigenen Bildschirm von den juris Mitarbeitern vorgestellt werden. | Abs. 4 |
a)Inhalt |
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Das Schwergewicht im juris Sortiment ist zweifellos die Rechtsprechungsdatenbank mit mittlerweile über 680.000 Dokumenten, von denen mehr als 213.000 zwischenzeitlich auch im Volltext verfügbar sind. Die beachtliche Sammlung enthält alle Entscheidungen der obersten Bundesgerichte seit deren Bestehen und die Entscheidungen der Instanzgerichte seit dem Jahr 1976. juris erreicht in dieser Datenbank durch die Auswertung aller amtlichen Quellen und von über 600 Fachzeitschriften eine beachtliche Vollständigkeit. Nachdem juris noch vor einigen Jahren bis zu einem halben Jahr für die Einarbeitung von Entscheidungen benötigte, werden heute Entscheidungen bereits kurz nach ihrem Bekanntwerden in der Datenbank mit einem Bearbeitungsvermerk nachgewiesen und ergänzt, sobald der Text verfügbar ist. Die Datenbank "Rechtsprechung" wurde durch die weitere Datenbank "Reichsgericht" ergänzt, die mit etwa 9.000 Dokumenten die zivilrechtlichen Entscheidungen des Reichsgerichts in der Zeit von 1879 bis 1945 enthält. | Abs. 5 |
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In der Datenbank Aufsätze und Bücher hält juris mehr als 550.000 Dokumente zu Aufsätzen und 44.200 Dokumente zu Büchern vor, die die bibliographischen Angaben der Autoren, Fundstellen sowie einen inhaltserschließenden Kurztext, sogenannten Abstract, enthalten. Anders als bestimmte Partnerdatenbanken enthält diese Datenbank (noch) keine Volltexte. | Abs. 6 |
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Die Datenbank Bundesrecht enthält die im Fundstellennachweis des Bundesgesetzblatts aufgeführten Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstigen Bestimmungen des deutschen Bundesrechts im Volltext. Neben den fortgeltenden Bestimmungen des DDR-Rechts wird auch der Verkündungsteil des Verkehrsblatts ausgewertet und Verweisungsvorschriften nachgewiesen. Ein Teil dieser Datenbank ist kostenlos über die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit juris unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zugänglich. | Abs. 7 |
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Die juris Landesrechtsdatenbanken bieten zur Zeit das Landesrecht der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen an. | Abs. 8 |
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Eine Innovation ist der juris Praxiskommentar zum BGB. Dabei handelt es sich um einen juristischen Kommentar, der nicht als Buch erhältlich ist, sondern ausschließlich online zur Verfügung steht. Die erste Auflage wurde 2003 ins Netz gestellt und soll vollständig mit allen Büchern des BGB zur Frankfurter Buchmesse 2004 als 2. Auflage erscheinen. Der juris PK wird von den Hochschullehrern Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth der Universität des Saarlandes (www.uni-saarland.de) herausgegeben und von namhaften Autoren verfasst. Für die Chefredaktion zeichnet Privatdozent Dr. Böhmer verantwortlich. Der juris PK bietet neben den gewohnten Informationen eines juristischen Kommentars den direkten Zugriff auf die zitierten Fundstellen, die zu diesem Zweck mit den jeweiligen juris Datenbanken verlinkt wurden. Außerdem erhält der interessierte Leser über einen Informationsdienst (Push-Dienst) per Email aktuelle Dokumente zu den für ihn wichtigen Vorschriften des BGB. Zur Zeit können die Kommentierungen der Vorschriften der ersten beiden Bücher des BGB abgerufen werden, wobei ein Java-Plugin installiert werden muss, das aber kostenfrei als Download zur Verfügung steht. | Abs. 9 |
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Mit 46.900 Dokumenten enthält die Datenbank "VV Steuer" die im Bundessteuerblatt und den amtlichen Quellen der Länder veröffentlichten steuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften seit 1978. Sie enthält außerdem die Richtlinien zum Einkommens-, Umsatz-, Lohn- und Körperschaftssteuerrecht sowie zum Vermögens-, Gewerbe-, und Grundsteuerrecht einschließlich der Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens. | Abs. 10 |
Diese Datenbank wird ergänzt durch die Datenbank "Doppelbesteuerungsabkommen", die mit etwa 3.300 Dokumenten die Texte der Doppelbesteuerungsabkommen enthält, die die Bundesrepublik Deutschland mit 80 Ländern abgeschlossen hat. | Abs. 11 |
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Weitere wichtige Datenbanken sind die Datenbank "VV Sozial-/Arbeitsrecht" mit mehr als 24.900 Dokumenten der sozial- und arbeitsrechtlichen Verwaltungsvorschriften, die durch die Datenbank "Allgemeinverbindliche Tarifverträge" ergänzt wird. Daneben bietet die Datenbank "DDR-Vorschriften" sämtliche in den Gesetzblättern GBl, dem Ministerialblatt und dem Zentralblatt der DDR veröffentlichte Vorschriften der DDR von 1949 bis 1990. Die "Anhängigkeitsdatenbank des BFH" bietet mit 2.000 Dokumenten einen Überblick über die anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof. Die Datenbank "Pressemitteilungen" enthält die aktuellen Pressemitteilungen der amtlichen Pressenstellen der fünf obersten Bundesgerichte. Schließlich bietet juris mit der Datenbank "Die konsolidierten Rechtsakte der Europäischen Union" eine Erweiterung der Partnerdatenbank CELEX an, in der die Basisrechtsakte und die jeweiligen Änderungen und Berichtigungen als eine Art bereinigte Sammlung in einem nichtamtlichen Text zusammengefasst werden. | Abs. 12 |
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Zu den juris Partnerdatenbanken gehören die CELEX Datenbanken des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, die ASYLIS Datenbank des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, der Deutschen Patentagentur, des Gewerbearchivs, des Bundesanzeigerverlags, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR, der International Review of Industrial Property and Copyright Law, des Verlag Versicherungsrecht und Jehle Rehm zum Tarifrecht öffentlicher Dienst. | Abs. 13 |
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Die Fachdatenbanken bieten tagesaktuell Zugriff auf alle Informationen zu allen Rechtsgebieten von Arbeitsrecht über Insolvenzrecht bis hin zum Verwaltungsrecht und können gesondert abonniert werden. | Abs. 14 |
b)Erfahrungsbericht |
Das Angebot von juris kann umfassend oder spezifisch sowohl online als auch in Form von CD-ROM abonniert oder erworben werden. Online steht juris über die Homepage zur Verfügung. Nach der Anmeldung kommt man über das Login zu der Datenbankübersicht, die vor kurzem neu gestaltet wurde. Dort besteht mit den aktuellen Infos eine erste allerdings auch verlockende Versuchung das ein oder andere Dokument anzuklicken, bevor man mit der eigentlichen Recherche beginnt. Im juristischen Alltag wird sich der Praktiker im allgemeinen sofort zu der Suchmaske seiner Datenbank durchklicken, was durch die neue Karteikartenstruktur schneller gelingt. Dort öffnet sich dann die gewohnte Suchmaske, in die für den geübten Anwender schnell die Suchdaten eingetragen sind, womit dann die Suche auch schon beginnen kann. Während der Suche läuft unten rechts die kleine Uhr. | Abs. 15 |
Bei erfolgreicher Suche kann man entweder zuerst eine Liste der gefundenen Dokumente oder direkt das Dokument anzeigen lassen. Auf der Liste können die interessierenden Dokumente markiert und im Anschluss geöffnet, gelesen und ggf. auch ausgedruckt oder abgespeichert werden. Die Suche führt bei einer hohen Zahl von Treffern zu einer unsortierten Ausgabe. Es macht daher immer Sinn, die Suche möglichst zu konkretisieren. Die Preise sind fair und beginnen für den Onlinezugang mit 25 EUR pro Monat für Einzelnutzer. Für Einzelabfragen werden 2,50 EUR für einen Kurztext, 4,50 EUR für einen Langtext, 1,00 EUR für eine Norm und 25 EUR für Jahresabschlüsse fällig. Die Preise für CD-ROM liegen je nach Datenbank zwischen marktüblichen 80 bis 910 EUR. | Abs. 16 |
c)Kritische Anmerkungen |
Gegenüber den klassischen Datenbanken zu Rechtsprechung und Normen fehlen mit Ausnahme der Partnerdatenbanken Volltexte in der Datenbank "Aufsätze und Bücher". Hier wäre eine entsprechende Vervollständigung ebenso wie bei den Landesdatenbanken eine Erweiterung um alle Bundesländer wünschenswert. Sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Zugriffsgeschwindigkeit hat sich im Onlinebetrieb im letzten Jahr verbessert. Auch wenn die Geschwindigkeit zum Teil von der Datenleitung und der Hardware abhängt, wäre eine weitere Beschleunigung der Suchanfragen wünschenswert. | Abs. 17 |
Zur weiteren Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit gehört neben einer Verbesserung der Suchworthilfe in den jeweiligen Feldern der Suchmaske, die zur Zeit noch etwas schwerfällig und zeitaufwendig ist, auch eine Verlaufsdokumentation, die über die Möglichkeit hinausgeht, dass man bei jeder Suchaktion von den Dokumenten wieder auf die Liste zurückgreifen kann. Dies könnte durch eine zentrale Suchfunktion über alle Datenbanken ergänzt werden, die es zur Zeit noch nicht gibt. Vielleicht kann der Informationsdienst, den der juris PK bietet, auch auf die anderen Datenbanken erweitert werden und vielleicht gibt der Erfolg des juris PK dem Onlinedienstleister, den Herausgebern, Chefredaktion und Autoren Recht und führt zu weiteren Online-Publikationen. | Abs. 18 |
2.beckonline |
Der zweite große Anbieter beckonline zeichnet sich durch den Direktzugriff auf das umfangreiche Zeitschriftenarsenal des Verlages C.H.Beck aus. Ein kleiner allerdings vernachlässigbarer Schönheitsfehler ist die Schreibweise der Internetadresse, bei der der Bindestrich nicht vergessen werden sollte. | Abs. 19 |
a)Inhalt |
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Der Benutzer kann hier auf nahezu alle Beck´schen Zeitschriften und Entscheidungsdienste mit deren Archiven sowie den Betriebsberater zugreifen, die zu insgesamt 14 Zeitschriftenmodulen zusammengefasst sind. Dies ermöglicht es, umfassende Informationen im Volltext zu veröffentlichten Entscheidungen und Aufsätzen zu finden. | Abs. 20 |
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Entscheidungen der Rechtsprechung sind aus allen Gerichtszweigen im Volltext über die Archive der obengenannten Zeitschriften und Entscheidungsdienste nachschlagbar. Zudem wird der Nutzer durch den Rechtsprechungsservice über die neuesten Entscheidungen auf dem Laufenden gehalten. Im Inhaltsverzeichnis gelangt man über das Unterverzeichnis der Rechtsprechung zu den ungekürzten Originalurteile, die bereits wenige Tage nach Versendung durch das Gericht eingestellt werden. | Abs. 21 |
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Mehr als 4000 Gesetze stehen dem Nutzer hier zu seiner Recherche zur Verfügung, darunter die kompletten Inhalte der Standard-Textsammlungen des Schönfelders inklusive Ergänzungsband, des Sartorius, des Nipperdey I Arbeitsrecht und des Aichberger I Sozialgesetzbuch. Landesrechtlich gibt es für den Freistaat Bayern die Möglichkeit auf rund 300 Gesetze und Verordnungen zuzugreifen, das Recht anderer Bundesländer ist bisher leider unberücksichtigt. | Abs. 22 |
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Momentan kann der Benutzer hier auf 73 Werke aus dem Hause Beck zu den verschiedenen Rechtsgebieten zugreifen, darunter auch viele namhafte Kommentare wie Münchner Kommentar, Musielaks Kommentar zur Zivilprozessordnung oder auch der Kommentar zum Strafgesetzbuch von Schönke/Schröder. Des weiteren kann man die Formularsammlungen des Beck´schen Prozessformularbuches und des Beck´schen Formularbuches Bürgerliches-, Handels- und Wirtschaftsrecht online nutzen. | Abs. 23 |
b)Erfahrungsbericht |
Nach dem Einloggen gelangt man über den Button "Suche" zu den Suchmasken der Komfort- und der Spezialsuche. Mit der Komfortsuche als der allgemeineren Suche kann der Benutzer in der gesamten Datenbank suchen oder sich auf einzelne (abonnierte) Module beschränken. Über den "Suchmodus" lässt sich dabei die Verbindung der Suchwörter also "und" bzw. "oder" festlegen und soweit es dem Nutzer möglich ist, steht es ihm frei, die Suche noch weiter z.B. nach bestimmten Dokumentarten zu konkretisieren. Eine präzisere Suche ermöglicht demgegenüber die Spezialsuche, die auch innerhalb der gesamten Datenbank oder auf einzelne Module beschränkt durchgeführt werden kann. Entsprechend der Auswahl einer Dokumentart ändern sich die Eingabemöglichkeiten für die Suchanfrage, die eine detaillierte Suche insbesondere nach Fundstellen ermöglichen. | Abs. 24 |
Sind entsprechende Dokumente in der Datenbank vorhanden, so erscheinen sie aufgelistet in einer Trefferliste mit den wichtigsten Angaben zum Dokument. Durch Anklicken des gewünschten Dokumentes öffnet sich dieses während im linken Fenster das dazugehörige Inhaltsverzeichnis dem Benutzer die Orientierung gibt, an welcher Stelle im Dokument er sich gerade befindet. Über "Verweise" kann er sich zudem zugeordnete Dokumente anzeigen lassen, also z.B. Aufsätze oder Rechtsprechung, die das angezeigte Dokument zitieren. Der Nutzer hat die Möglichkeit sich für seine Suche Akten anzulegen, die es ihm ermöglichen, später auf die recherchierten Dokumente zurückzugreifen. Zur Anlage dieser Akten kann er ein sehr detailliertes Vorblatt nutzen, welches ihm auch die Einstellung der Priorität und des Bearbeitungsstandes ermöglicht. Zusätzlich kann man sich per E-Mail täglich über den sogenannten Newsletter die neuesten Rechtsinformationen zukommen lassen. | Abs. 25 |
c)Kritische Anmerkungen |
Das Arbeiten mit beckonline ist insgesamt sehr benutzerfreundlich, wozu auch die variabel einstellbare Wortstammsuche beiträgt, die die juristische Recherche erleichtert. Nicht so vorteilhaft empfanden wir dagegen die Darstellung der Trefferangaben, die bei einer Suchanfrage zwar 98 vorhandene Dokumente angab, die jedoch insgesamt aus lediglich drei Kommentaren stammten. Zudem wäre eine Erweiterung der Gesetzesdatenbank bezüglich des Landesrechts der restlichen Bundesländer neben Bayern wünschenswert. Der Schwerpunkt von beckonline liegt nicht in einer vollständigen Rechtssprechungs- und Normendatenbank, dafür aber in einer beachtlichen Aufbereitung der Aufsatz- und Fachbuchliteratur. Interaktive Literaturprodukte wie bei juris werden bei beckonline dagegen nicht angeboten. | Abs. 26 |
Ein Abonnement von beckonline ist für eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten möglich. Auf Grundlage dieses Zeitraums berechnen sich auch die Preise, wobei bei einem bis drei Nutzern pro Kanzlei oder Behörde ein gleichbleibender Normalpreis berechnet wird. Für das Modul des Zivilrechts beträgt der Preis für 6 Monate beispielsweise 430 Euro. Hinzuzurechnen ist dann jedoch, dass man beim Zugriff auf jedes weitere Dokument aus einem der 12 anderen Fachmodule z.B. Arbeitsrecht jeweils zwischen 3,60 und 7 Euro zahlen muss. | Abs. 27 |
3.westlaw |
Hinter westlaw, dem dritten hier untersuchten Anbieter, stand ursprünglich die West Corporation, die 1996 von The Thomson Corporation, einem der größten Verlagshäuser für juristische Fachliteratur in den USA, übernommen wurde. In der Folgezeit wurden auf der ganzen Welt verstärkt länderspezifische westlaw Online-Services gegründet, die mittlerweile von über einer Million Juristen zur Recherche genutzt werden. Solche Online-Services bestehen bereits für die USA (www.westlaw.com), England (www.westlaw.co.uk), Spanien (www.westlaw.es), Dänemark (www.westlaw.dk), die Schweiz (www.westlaw.ch) sowie für Europäisches Recht (www.westlawinternational.com). Mit westlaw.de wurde jetzt auch ein Online-Service speziell für deutsche Juristen geschaffen, in den die Erfahrungen aus über 25 Jahren westlaw Online-Services eingeflossen sind. | Abs. 28 |
a)Inhalte |
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Der Benutzer hat in der Datenbank "Gesetze" Zugriff auf die im Bundesgesetzblatt I veröffentlichten Gesetze (Gesetze und Rechtsverordnungen) sowie auf einzelne der im Bundesgesetzblatt Teil II und der nur im Bundesanzeiger veröffentlichten Normen, jeweils in der aktuellen Fassung. Neben den Gesetzen findet der Benutzer zum Teil auch einen Erläuterungsteil aus Einführungen und kurz gefassten Kommentaren, insbesondere zu Spezialgesetzen. Landesrecht stellt westlaw leider nicht zur Verfügung. | Abs. 29 |
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Unter "Rechtsprechung" kann der Benutzer auf eine Datenbank von über 215.000 Entscheidungen mit Schwerpunkt im Zivil- und Wirtschaftsrecht zugreifen. Bei den Entscheidungen, die zum großen Teil im Volltext zur Verfügung stehen, handelt es sich vorwiegend um solche der Bundesgerichte, also des BVerfG, BGH, BAG, BFH, BSG sowie des BPatG, zudem des BayObLG, aber auch ausgewählte Entscheidungen unterer Instanzen sind vorhanden. Der Entscheidung vorangestellt sind ihr Leitsatz sowie ein Kurzsatz. Die entscheidungserheblichen Normen werden vorweg zitiert. Dies gibt dem Benutzer einen schnellen Überblick, ob die Entscheidung für sein Problem wirklich relevant ist. Durch die Angabe der Vorinstanzen mit Entscheidungsdatum und Aktenzeichen wird zudem eine Rückverfolgung der Entscheidung ermöglicht. | Abs. 30 |
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Seit neuestem kann der Benutzer in 18 Zeitschriften zum Zivil-, Wirtschafts- und Insolvenzrecht, zum internationalen Handelsrecht und zum europäischen Recht aus den Verlagen Deutscher Fachverlag, de Gruyter Rechtswissenschaften, Sellier, European Law Publishers, Verlag Recht und Wirtschaft sowie aus dem ZAP Verlag recherchieren. Bei Dokumenten aus anderen Zeitschriften vor allem des Beck Verlages wird zwar deren Fundstelle angegeben, auf das Dokument direkt kann aber nicht zugegriffen werden. | Abs. 31 |
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Unter "Kommentare" stehen dem Benutzer alle Bände "J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch" in der jeweils aktuellsten Bearbeitung zur Verfügung. Diese umfangreiche Kommentierung nicht nur zum BGB ermöglichen dem Benutzer eine detaillierte Suche. Im Bereich des Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrechts kann er zudem auf 9 weitere Kommentare und 15 Handbücher zurückgreifen, die dem Praktiker bei Recherchen in diesen Bereichen eine gute erste Orientierung ermöglichen. | Abs. 32 |
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Auf der Basis der Daten der CELEX Datenbank der Europäischen Union hat der Nutzer Zugang zu umfassenden europarechtlichen Dokumenten. Dabei kann er die Gesetze der EU, also das gesamte Primär- sowie Sekundärrecht nutzen. Bezüglich der Rechtsprechung werden die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft sowie des 1989 eingerichteten Gerichts erster Instanz, Gutachten des Gerichtshofes und Schlussanträge der Generalanwälte zur Verfügung gestellt. Auf zwei europarechtliche Kommentare sowie zwei Handbücher kann der Benutzer zudem zugreifen. | Abs. 33 |
b)Erfahrungsbericht |
Die vorab dargestellten Datenbanken erscheinen auf der Startseite im linken Fenster und durch deren Anklicken öffnet sich im rechten Fenster die entsprechende Suchmaske, so dass die Suche beginnen kann. Es besteht auch die Möglichkeit über den Button "Alle Dokumente", in allen Datenbanken gleichzeitig zu suchen. Je nachdem wie detailliert die Informationen zum gesuchten Dokument bereits sind, kann der Benutzer auf die Standardsuche oder die erweiterte Suche zurückgreifen. Zudem hat er mit der Anwendung "natürlichsprachliche Eingabe" die Möglichkeit, seine Frage direkt in einem ganzen Satz in die Suchmaske einzugeben, was jedoch dazu führt, dass auch Dokumente in die Ergebnisliste aufgenommen werden, die nur einzelne Verbindungswörter der Fragestellung wie z.B. "nach" enthalten. | Abs. 34 |
Die zur Suchanfrage vorhandenen Dokumente werden in einer Ergebnisliste chronologisch angezeigt und können durch anklicken aufgerufen werden. Im linken kleinen Fenster erscheint währenddessen die Ergebnisliste, in der der Nutzer weitere Dokumente anklicken kann ohne zurückgehen zu müssen. Er hat zudem die Möglichkeit, sich über die Funktion "zitiert von" sämtliche Dokumente auflisten zu lassen, die sich auf das gefundene Dokument beziehen und kann somit einfach die weitere Entwicklung und Diskussion verfolgen. Auch hier besteht die Möglichkeit einer Aktenzeichensuche. Unter "Administration" kann sich der Benutzer für seine Suchanfragen ein solches Aktenzeichen einrichten und unter "Suchhistorie" dann die eigenen Suchanfragen der letzten 7, 14, 21 oder 28 Tage nachvollziehen. Dabei kann er zwischen einer Auflistung nach den Aktenzeichen, den gestellten Suchanfragen oder den angezeigten Dokumenten auswählen. Diese Funktion ermöglicht es ihm, eine einmal begonnene Suche an der Stelle fortzusetzen, wo er sie beendet hat und zudem eine Auflistung der Recherche in einem speziellen Fall, die er dann gegebenenfalls seinem Mandanten in Rechnung stellen kann. | Abs. 35 |
westlaw bietet dem Benutzer außerdem die Möglichkeit, sich genau in den ihn interessierenden Themengebieten auf den neuesten Stand zu bringen. Über den "NewsClip" kann er sich seinen eigenen Newsletter erstellen und erhält dann automatisch per E-Mail die mit Datum und Fundstellenangabe versehene Auflistung der neuesten Entscheidungen und Aufsätze in dem von ihm gewählten Themengebiet. Seit kurzem bietet westlaw einen Einstiegstarif für 79 EUR im Monat an. | Abs. 36 |
c)Kritische Anmerkungen |
Die überzeugende Benutzeroberfläche und einige praktische Möglichkeiten wie "DuoDoc" oder "NewsClip" können nicht über inhaltliche Mängel hinwegtäuschen, die möglicherweise noch der Startphase geschuldet sind, in der sich westlaw.de befindet. Für die wissenschaftliche wie praktische Arbeit ist eine umfassende und korrekte Zitierung unerlässlich. Insoweit fällt bei westlaw unangenehm auf, dass bei Entscheidungen der Rechtsprechung bisher - Besserung wurde angekündigt - nicht oder nicht alle Quellen angegeben werden, in denen die jeweilige Entscheidung veröffentlicht wurde. | Abs. 37 |
Auch der Ausdruck der Kommentare gestaltet sich insbesondere bei Staudinger etwas umständlich, da nicht die gesamte Vorschrift, sondern immer nur die angezeigten Randnummern ausgedruckt werden können. Will man mehr als die geöffneten Randnummern ausdrucken, kann man dies zwar über das Druckermenü erreichen, verändert dadurch aber die Formatierung. Außerdem wird der Autor zwar angezeigt aber nicht mitausgedruckt. Der Gang in die Bibliothek bleibt dem Kunden hier, wie auch bei juris, bei den "Zeitschriften" nicht erspart, denn bei sämtlichen Zeitschriften aus den großen Verlagen wie z.B. C.H.Beck besteht kein Zugriff auf den Volltext. Wünschenswert wäre hier aber zumindest eine Kurzangabe des wesentlichen Inhalts des Aufsatzes wie bei juris, damit man sich einen ersten Überblick über den Inhalt des Artikels verschaffen kann. | Abs. 38 |
III.Vergleich |
Die drei führenden Online-Anbieter ergänzen sich mehr als dass sie miteinander konkurrieren. Echte Konkurrenz besteht allerdings in der Benutzerfreundlichkeit der Anwendungen. Hier führt der jüngste Anbieter aus den USA klar vor den deutschen Anbietern, von denen beckonline trotz aller Neuerungen bei juris zur Zeit die bessere Oberfläche anbietet. westlaw und beckonline ermöglichen beispielsweise eine gleichzeitige Suche in sämtlichen Datenbanken. Zudem kann der Nutzer sich bei jedem Dokument die Suchbegriffe im Kontext ansehen, um zu entscheiden, ob das gefundene Dokument für ihn von Interesse ist. Die Suche mit Aktenzeichen und die Möglichkeit, Dokumente, welche das angegebene Dokument zitieren, zu recherchieren, erleichtern dem Nutzer auch bei juris das die Recherche. | Abs. 39 |
Inhaltlich kommt westlaw dagegen nicht an juris und beckonline heran. Darüber kann auch der Staudinger bei westlaw, der nicht wie der juris PK interaktiv ausgestaltet ist und nur seitenweise abgerufen werden kann, nicht hinwegtäuschen. Bei westlaw fehlen neben wichtigen Fundstellennachweisen auch Abstracts zu den Aufsätzen und Fachbüchern in den jeweiligen Datenbanken. juris glänzt als ältester Anbieter mit der Vollständigkeit seiner Datenbanken und dem innovativen Produkt des Online Praxiskommentars. Dem kann beckonline sein Zeitschriften- und Fachbuchsortiment entgegenhalten. Bedauerlich ist insoweit, dass man weder über juris auf die Fachtexte bei beckonline und umgekehrt bei beckonline auf die Datenbanken bei juris zurückgreifen kann. Wer sich einen vollständigen Service leisten will, abonniert am besten juris und beckonline zusammen. | Abs. 40 |
Um den Umgang mit den dargestellten Anbietern praktisch vergleichen zu können, haben wir am Beispiel von "Inspire Art" und "§ 25 HGB" die Suchergebnisse aller drei Anbieter gegenübergestellt. Dies ergab für "Inspire Art" 40 Treffer einschließlich der bibliographischen Angaben bei westlaw, 67 Treffer bei beckonline und bei juris 19 Treffer in der Datenbank Aufsätze und keinen Treffer in der Datenbank Rechtsprechung. Ein anderes Bild ergab sich dagegen bei der Suche nach "§ 25 HGB". Bei westlaw wurden 70 Einträge angezeigt, bei juris erscheinen unter Rechtsprechung 168 und unter Aufsätzen 241 Einträge. Gibt man bei der Suche in beckonline nach sämtlichen Dokumenten in der gesamten Datenbank "§ 25 HGB" in die Suchfelder "Paragraph" und "Gesetz" ein, so erhält man 98 Einträge, die aber alle aus lediglich drei Kommentaren stammen. Eine Eingabe in das Suchfeld "Wörter im Text" hingegen führt selbst bei Einschränkung der Dokumentarten unter Aufsätzen und Kommentaren jeweils zu mehr als 100 Treffern, so dass nicht alle Treffer angezeigt werden können. | Abs. 41 |
Bei der Verarbeitung und Ausgabe der gefundenen Dokumente unterscheiden sich die Anbieter nicht wesentlich. Bei allen kann man das gesuchte Dokument neben dem Lesen entweder speichern oder ausdrucken, bei westlaw zudem direkt per E-Mail weiterleiten, was insbesondere für delegierte Rechercheaufträge in größerer Netzwerknutzer interessant sein kann. Letztendlich wird der Schwerpunkt der eigenen Tätigkeit die Entscheidung für den ein oder anderen Anbieter vorgeben. Der Konkurrenzkampf um die beste Benutzeroberfläche und die gefragtesten Inhalte verspricht angesichts der innovativen Features bei westlaw und des juris PK in jedem Fall spannend zu bleiben. Die Preise der Anbieter sind schwer zu vergleichen. Die Tarife sind sehr unterschiedlich und nur schwer zu vergleichen. Während westlaw zur zeit mit günstigen Einstiegspreisen Marktanteile zu gewinnen versucht, sind juris und beckonline trotz farer Preise keine preiswerten Anbieter. Hier muss der Nutzer abwägen, was ihm die Zeitersparnis und die Effektivität der juristischen Recherche wert ist. | Abs. 42 |
Zur weiteren Entscheidung für den richtigen Dienstleister
empfehlen wir das nach Entstehung dieses Aufsatzes erschienene wissenschaftliche
Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Noack, Zentrum für Informationsrecht der
Juristischen Fakultät der Heinrich Heine Universität Düsseldorf
unter Mitwirkung der wissenschaftlichen Mitarbeiter Michael Beurskens und Sascha
Kremer, das unter dem Link:
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/informationsrecht/materialien/studie_onlinedienste.pdföffentlich zugänglich ist.
| JurPC Web-Dok. 175/2004, Abs. 43 |
* Dr. Joël B. Münch ist Rechtsanwalt bei Coudert Brothers LLP, Berlin, Frau Katrin Priller ist Diplom Juristin bei Coudert Brothers LLP, Berlin. |
[online seit: 26.04.2004] |
Zitiervorschlag: Autoren, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Münch, Joel B., Vergleich der führenden juristischen Onlinedienstleister in Deutschland - JurPC-Web-Dok. 0175/2004 |