JurPC Web-Dok. 61/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318249

Robin O. Debie *

"E-Laws" - Mobile Gesetze für Mobiles Arbeiten

JurPC Web-Dok. 61/2003, Abs. 1 - 23


Inhaltsübersicht:

1) Entwicklung des "World Wide Web" bis heute
2) "Content" im WWW
3) vom "Handy" zum "Pocket PC"
4) "E-Laws" - Mobile Gesetze für unterwegs
5) Ausblick

1) Entwicklung des "World Wide Web" bis heute

Der Ursprung des World Wide Web (WWW) begann 1989 am CERN, dem Europäischen Zentrum für Teilchenphysik bei Genf. Ausgangspunkt war das Ziel ein System zu entwickeln, das den Angehörigen des CERN erlaubte, in der Vielfalt der vorhandenen Daten auf einfache Art und Weise zu navigieren. Die Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Software machte das Auffinden relevanter Information innerhalb der Organisation nahezu unmöglich. Als ,,bestmögliche`` Lösung dieses Problems wurde von Tim Berners-Lee und Robert Cailliau ein auf Client/Server Architektur aufbauendes, hypertextbasiertes System (http und html) vorgeschlagen(1).JurPC Web-Dok.
61/2003, Abs. 1
In den 90er Jahren sah man das WWW noch als eine Art "Cyberspace", der nur für die junge Generation und "Computerfreaks" von Nutzen sein konnte. Aber schnell wurde das WWW und speziell der E-Mail-Dienst zu einem allgemein akzeptierten und anerkannten Medium (sog. "neue Medien"). Man war sich einig, dass durch die Nutzung des Internets viele Informationen schneller und effektiver recherchiert und übertragen werden können und die Benutzung des E-Mail-Dienstes viele Vorteile gegenüber der bis dahin gängigen Briefpost (sog. "Snail-Post") hat. E-Mail ist heute einer der beliebtesten Dienste im Internet geworden. Im Oktober 1999 noch nutzten in Deutschland ca. 5,3 Mio. Personen zwischen 14 und 69 Jahren das WWW und ca. 6,5 % der privaten Haushalte verfügten über eine Zugangsmöglichkeit. Schon im August 2001 waren es bereits ca. 19,5 Mio. deutsche Internetuser, die zuhause einen Zugang zum WWW haben. Die geschäftliche Nutzungsmöglichkeit liegt deutlich höher. Für private und geschäftliche E-Mails wird das WWW dabei von ca. 10,7 Mio. Personen genutzt(2).Abs. 2
Frühzeitig wurde propagiert das mit dem WWW (auch Internet genannt) das schnelle Geld gemacht werden könne. Das Schlagwort lautete hierbei "E-Commerce", der elektronische Geschäftsverkehr in seiner Gesamtheit, und gipfelte in einem Hype an der Frankfurter Börse und ihrem "Neuen Markt". Verkannt wurde aber hierbei, dass neue Medien auch immer wieder neue Probleme mit sich bringen, die erst einmal bewältigt werden müssen, wie etwa die genaue Bestimmung der Rechtslage solcher E-Commerce-Geschäfte, die Absicherung der übermittelten Daten, sowie die sichere Bezahlung der Güter. Gerade in diesem Bereich hat das neue Medium Internet die bestehenden Gesetze auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Das vom nationalen Gesetzgeber beschlossene Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) war ein erster (nationaler) Schritt zur Schaffung eines neuen Rechtsrahmens. Erhebliche Änderungen der nationalen Gesetze hatte auch die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zur Regelung bestimmter rechtlicher Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce Richtlinie) durch das EGG zur Folge. Weitere Errungenschaften auf diesem Gebiet, die von besonderer Bedeutung sind, sind die (neue) Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV), welche Datenschutzsonderrecht für Telekommunikationsdienste beinhaltet, sowie die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), durch welche besondere Rechte und Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und deren Kunden geregelt werden. Daneben finden sich einschlägige Bestimmungen für sogenannte Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und im Teledienstegesetz (TDG). Trotz des Verfalls des "Neuen Marktes" an der Frankfurter Börse, was meines Erachtens nach nur eine gesunde Bereinigung des Marktes bedeutete, kann man dem Bereich des E-Commerce mit all seinen Facetten, auch in näherer Zukunft, ein großes Wachstumspotential prognostizieren.Abs. 3

2) "Content" im WWW

Schließlich haben auch die Juristen das Internet für sich entdeckt. Mittlerweile existieren eine Vielzahl attraktiver Informationsangebote für Rechtssuchende und Rechtskundige. Die anfängliche Scheu der Juristen vor dem Medium Internet lag vor allem der Erkenntnis zugrunde, dass das Internet sehr schnelllebig ist und es doch einigen Arbeitsaufwand erfordert die Informationen immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. So gab es im WWW, und gibt es leider auch heute noch, einige Ressourcen mit Gesetzen und Urteile die schlichtweg veraltet sind und somit eine große Gefahr für den rechtsuchenden Juristen bedeuten können. Die Erkenntnis, dass dieses Medium von erheblichem Wert sowohl für die Informationsbeschaffung und Kommunikation als auch für die Eigenpräsentation ist, führte zu dem positiven Wandel nicht nur Inhalte (sog. "Content") anzubieten bzw. zu recherchieren, sondern "gute" verifizierte Quellen anzubieten oder auch auszumachen, die zuverlässig und vertrauenswürdig wiedergegeben werden können.Abs. 4
Dies war unter anderem Anlass für das Programm der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung", das staatliche Strukturen den neuen Anforderungen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger anpassen will. Das neue Leitbild ist der aktivierende Staat, welches mit 15 Projekten zur Verwaltungsmodernisierung umgesetzt werden soll. Ein Projekt ist dabei unter anderem das kontrollierte Anbieten aktueller Gesetzestext in und mit Hilfe der neuen Medien(3). Immer mehr Behörden, Gerichte, Universitäten und Rechtsanwälte, aber auch Verlage und andere kommerzielle Anbieter ermöglichen eine bequeme Recherche neuester Gesetzgebung und Rechtsprechung(4) sowie den Bezug weiterführender rechtswissenschaftlicher Literatur.Abs. 5
Das Internet wurde, und wird immer mehr, ständiger Begleiter und unverzichtbares Werkzeug der Juristerei. Welche größere Rechtsanwaltskanzlei kann es sich heute noch leisten, keinen Internetzugang zu haben, um die neusten Gerichtsurteile zu recherchieren, die u.a. auch vom Bundesverfassungsgericht bereits kurze Zeit nach Ende des Verfahrens bereitgestellt werden(5). Welche Rechtsanwaltskanzlei möchte nicht das WWW nutzen um seine eigene Homepage als Visitenkarte zu präsentieren und den schnellen, komfortablen Weg des E-Mail-Dienstes ausschöpfen(6).Abs. 6
Solche Unternehmen wie die juris GmbH, die für Juristen eine Recherchendatenbank mit den aktuellsten Fundstellen und Dokumenten zu Gerichtsurteilen, Aufsätze und anderen Materialien zur Verfügung stellt, die dann von jedem PC auf der Welt aus einsehbar und abrufbar sind, machen das Internet als ein weiteres Recherchemedium für den aufstrebenden Juristen in der heutigen Zeit unabdinglich.Abs. 7
Einen Nachteil hatte das WWW bisher. Die Informationsbeschaffung war immer an einen Desktop-PC oder in neuerer Zeit auch an große Notebooks/Laptops mit geringen Akkulaufzeiten gebunden, von denen die Informationen abgerufen werden konnten. Sogleich wurde der Ruf nach mobilen Lösungen laut. Die Termine, die der Rechtsanwalt in seinem Desktop-PC verwaltet wollte er auch gerne unterwegs immer bei sich haben um auch zwischen zwei Gerichtsterminen diese einsehen zu können und ggf. zu aktualisieren.Abs. 8

3) vom "Handy" zum "Pocket PC"

Die IT-Branche entwickelte sich stets weiter. Waren es vor einigen Jahren noch große unförmige Mobiltelefone, so sind heute immer mehr kleine "Alleskönner" mit Organizerfunktionen und Photocamera im Einsatz. Sie werden nicht mehr nur zum telefonieren benutzt, sondern immer mehr auch zum Verwalten von Terminen und Kontakten, oder sogar zum mobilen Faxen oder E-Mailabruf. Je nach Dienst ist es auch möglich automatische Benachrichtigungen über neu eingegangene E-Mails per SMS-Nachricht (sog. "Short Message Service") auf sein Mobilfunkgerät zu erhalten.Abs. 9
Schnell waren aber die Grenzen der "Handys" erreicht. Das kleine Display machte eine ordentliche Wochen - oder Monatsübersicht der Termine unmöglich, vom sauberen Organisieren der Termine mal ganz abgesehen. Das Lesen der Emails über WAP (Wireless Application Protocol), das Pendant zum WWW für Mobiltelefone, war mehr eine Notlösung. Dateianhänge, wie Word- oder Excel-Dokumente konnten über Mobiltelefone überhaupt nicht eingesehen werden.Abs. 10
Die Notwendigkeiten für das "neue" mobile Büro wurden von den herkömmlichen Bürobedingungen abgeleitet. Jeder hat einen Organizer, eine Nebenstelle, eine Assistentin und Zugang zum Netzwerk. Dieselben Bedingungen will der Mobile Worker auch für unterwegs zu Verfügung haben. So wird z.B. das Handy zur mobilen Nebenstelle, man ist dabei nicht nur unter einer Nummer erreichbar, sondern verfügt auch über alle Funktionen einer festen Nebenstellenanlage, insbesondere den Chef-Sekretariat-Funktionen. So gibt es heute schon Programme mit deren Hilfe die Sekretärin im Büro sieht wenn der Chef unterwegs am Handy spricht. Auch kann niemand einfach direkt am Handy anrufen, sondern landet zuerst bei der Sekretärin, die filtern kann und so der geplagten Chefs nun auch am Handy Ruhe vor lästigen Anrufen hat. Die Terminplanung aus dem Büro steht durch mobile Organizer endgeräteunabhängig über WAP oder HTML oder VPN (Virtual Private Network) auch unterwegs zur Verfügung.Abs. 11
Aus dieser Kompromisspflicht bei den Mobiltelefonen entwickelte sich ein ganz neuer Markt; der der "Pocket PC's" und "PDA's". Zunächst wurden die sogenannte "Personal Digital Assistants" PDA in den Markt eingeführt, dabei handelte es sich in der ersten Entwicklungsphase um kleine mit eigenen Betriebssystemen (Bsp. Palm, Epoc, Windows CE) ausgestattete Taschencomputer, die in erster Linie dazu dienten, Termine zu verwalten, Kontakte zu speichern, sich an bestimmte Aufgaben erinnern zu lassen oder von Unterwegs aus E-Mails abrufen zu können. Diese sog. PDA's der ersten Entwicklungsphase hatten noch schlecht lesbare monochrome Displays mit geringer Auflösung, ohne Hintergrundbeleuchtung und mit relativ kurzer Akkulaufzeit. Die rasante technische Entwicklung bei den PDA´s setzte sich aber weiter fort und erfährt gerade einen nächsten Höhepunkt mit den sog. "Pocket PC's", die nur unwesentlich größer und schwerer als eine Zigarettenpackung sind und nahezu die Funktionalität eines Desktop-PC's mit einem Prozessor von zur Zeit bis zu 600 Mhz besitzen. Diese haben den Vorteil neben einem Farbdisplay mit durchschnittlich 65.536 Farben und einer Auflösung von 320 x 240 Pixel, an jedem beliebigen Ort Zugang zum Internet zu haben, um E-Mails abzurufen oder zu senden, seine Termine online mit der Sekretärin abstimmen zu können oder auch alle Daten, wie Kontakte und Termine mit dem Desktop-PC synchronisieren zu können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Textverarbeitung mit Word oder Tabellenkalkulation mit Excel zu betreiben, bis zu 50.000 Adressen zu verwalten, Aufgaben zu organisieren bzw. zu delegieren und Zugangsdaten und Passwörter zu den auf dem Heim-Computer abgelegten Programmen zu verwalten und verschlüsselt zu speichern. Ein Pocket-PC kann mittels einer Mikro-Festplatte sogar bis zu einer Speicherkapazität von 5 GB aufgerüstet werden(7). Daneben gibt es noch kleinere Spielereien, wie die Möglichkeit Musik zu hören, Videosequenzen oder ganze Filme anzuschauen oder einfach mit kleinen Computerspielen seine Freizeit zu versüßen. Es gibt noch unzählige Anwendungsmöglichkeiten der Pocket PC's, denen scheinbar keine Grenzen gesetzt sind. Es ist aber noch zu erwähnen, dass auch die Möglichkeit besteht über Erweiterungskarten, sich an ein W-LAN (Funk-Lan) anzuschließen oder über einen Projektor eine PowerPoint-Präsentation vorzuführen, den Pocket-PC als GPS-System zu nutzen oder ihn als Fernbedienung für die Heim-Stereoanlage oder den Fernseher einzusetzen.Abs. 12

(Abb. 1: Pocket PC "Pocket Loox" von FSC)

(Abb. 2: Today Bildschirm eines Pocket PC (entspricht dem Desktop)
Durch die Mögliche Synchronisierung der Daten von Pocket-PC und Desktop-PC ist der Anwalt stets auf dem Laufenden, und seiner mobilen Aktivität im Büro, unterwegs und/oder zuhause sind keine Grenzen mehr gesetzt.Abs. 13
Einen weiteren großen Nutzen erzielt man durch den Einsatz von sog. "Offline-Content"-Software, bei der sich sog. "Channels" abonnieren lassen, d.h. man kann Informationskanäle auswählen, die für den Nutzer interessant sind und deren Inhalt zu einem beliebeigen Zeitpunkt offline lesen.Abs. 14
"Mazingo"(8) und "AvantGo"(9), die führenden Anbieter kostenloser Channel-Software um solche Informations-"Channels" zu abonnieren sind derzeit in verschiedene Hauptkategorien (News, Business, PDA, Lifestyle usw.) unterteilt, denen dann zahllose Channels entnommen werden können. Diese werden dann - den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend - abonniert, synchronisiert und stehen dem Anwender fortan als Text oder auch Bild-/Videoausgabe auf dem Pocket PC zur Verfügung(10). Einmal ausgewählt, werden die Channels während der Synchronisation - mittels ActiveSync oder Mobiltelefon - aktualisiert. Ein Klick auf den Pocket Internet Explorer, und die aktuellen Informationen stehen weltweit zur Verfügung.Abs. 15
So kann man sich bspw. die neuesten Nachrichten, Wettermeldungen, Computer-News von "Heise.de", Währungsrechner, Reise- und Routenplanung, Lufthansa-Flugplan(11), Telefontarifübersichten, int. Telefonvorwahlen ebenso abonnieren wie anwaltsspezifische Informationen, z.B.
  • die seit 01.01.2002 in EUR geltende BRAGO,
  • der seit 01.01.2002 in EUR geltende Bußgeldkatalog,
  • das Straßenverkehrsrecht,
  • die Mieter-Zeitung,
  • den Anwaltsreport,
  • Steuerinformationen,
  • das AktG und
  • die IHK-News;
  • "Düsseldorfer Tabelle", Fassung ab 01.01.2002 in EUR
Abs. 16
Seit kurzem wird vom Falk-Verlag(12) auch ein Pocket-Reiseplaner 2002/2003 angeboten, mit dessen Hilfe man sich nicht nur die gängigsten deutschen, sondern auch Citypläne für Österreich, der Schweiz, Südtirol und für den Elsass auf den Handheld überspielen kann. Eine integrierte Routenplanung ist ebenso selbstverständlich wie die Angabe der Tank- und Rasthöfe, Hotels und Restaurants, Bahnhöfe, Flughäfen, Parkhäuser, Tiefgaragen und vieles mehr. "Ein unverzichtbares Programm für den häufig reisenden Anwalt!"(13) Den Trend zur vermehrten Nutzung von PDA's und Pocket PC's, insbesondere durch Geschäftsleute, hat auch die Zeitschrift "Pocket-PC"(14) erkannt, die seit der Ausgabe 7/8-2002 eine separate Rubrik mit Business-Lösungen als festen Bestandteil in ihr Magazin integriert hat.Abs. 17

4) "E-Laws" - Mobile Gesetze für unterwegs

Mitgeliefert bei Erwerb eines Pocket-PC's wird auch der "Microsoft Reader"(15) - aktuelle Version 2.0 -, über den man sich zahlreiche vollständige Bücher (sog. "E-Books") im Dateiformat *.Lit überwiegend kostenlos aus dem Internet herunterladen kann und in bester Qualität als Lektüre offline genießen kann(16).Abs. 18
 
(Abb. 3 und 4: Microsoft Reader Bibliothek und Startseite der Pocket StPO)
Nun fragt man sich vielleicht, warum ein weiteres Dateiformat entwickelt wird, wenn es bereits ein "portable format" wie das *.pdf von Adobe gibt. PDF eignet sich hervorragend für das Speichern von Dokumenten und Druckvorlagen. Allerdings ist es statisch und nur schlecht skalierbar bzw. die Darstellungsgröße lässt sich nicht optimal an den verwendeten Bildschirm anpassen, auch nicht mit dem neu entwickelten "Tagged-PDF", was erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Microsoft Reader dagegen verwendet ein dynamisches Verfahren, d. h. ein E-Book kann ganz nach Ihren Lesebedürfnissen seitenweise aufgebaut werden. Das Dynamische Layout hat Vorteile, die für ein bestmögliches Leseerlebnis zwingend erforderlich sind. Mit Software, die dynamisches Layout unterstützt, können Bücher und Dokumente auf Bildschirmen beliebiger Größe dargestellt werden. Darüber hinaus können Sie die Größe des Textes nach Bedarf ändern und so optimal an das jeweilige Display anpassen. Eine neue Nutzungsmöglichkeit dieser sog. E-Books im *.lit-Format erschließt sich für den Rechtsanwalt und den mobilen Juristen von ganz allein. Nämlich die mobile Nutzung der täglich benötigten Gesetzestexte mittels eines Pocket PC's im Microsoft Reader. Um die geringe Auflösung und Größe eines Pocket-PC Displays vollständig und bestmöglich auszunutzen und eine perfekte Lesbarkeit zu garantieren ist der Einsatz eines dynamischen Dateiformates wie das *.lit somit unverzichtbar.Abs. 19
Der Microsoft Reader ermöglicht es dem User über ein Inhaltsverzeichnis die verschiedenen Normen und Abschnitte des sog. "E-Laws" direkt anzusteuern ohne die Seiten einzeln weiterblättern zu müssen. Des weiteren besteht die Möglichkeit sich Notizen elektronisch direkt in den Gesetzestext zu notieren oder sich elektronische Lesezeichen in das Gesetzbuch zu legen, die auch nachträglich umbenannt werden können und über ein Menü direkt angesteuert werden können. Ein durchaus unabdingbares Feature ist die Suchfunktion, die es unter anderem möglich macht, nach einzelnen Schlagwörter innerhalb der Gesetzestexte zu suchen. Durch die hervorragende Lesbarkeit dieses Formats und die gute Kontroll- und Manövriermöglichkeit in den jeweiligen Gesetzesbüchern ist das MS Reader-Format geradezu prädestiniert für das mobile Arbeiten mit aktuellen Gesetzen für den Juristen von heute.Abs. 20
 
(Abb. 5 und 6: Screenshots aus dem E-Book "StPO" im MS Reader)
 
(Abb. 7 und 8: Kontextmenüs mit Suchfunktion im MS Reader E-Book "StPO")

5) Ausblick

Obwohl inzwischen eine Vielzahl von rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und Gerichtsurteile erschienen sind, die sich mit internetspezifischen Themen befassen, kann in vielen Bereichen noch nicht von einer gesicherten Rechtslage gesprochen werden. Höchstrichterliche Entscheidungen etwa zur vertragstypologischen Einordnung der gängigen Internet-Nutzungsverträge stehen aus. Erst durch entsprechende Urteile wird sich zeigen, ob die rasante Entwicklung des Internet, insbesondere des E-Commerce durch neue Gesetze und Verordnungen sinnvoll rechtlich erfasst oder gebremst wird.Abs. 21
Wie der Desktop-Computer in nahezu jedem zweiten Haushalt mittlerweile Einzug gefunden hat, wird auch der Pocket PC für den mobilen Arbeiter in naher Zukunft ein unverzichtbares Werkzeug sein, um sein tägliches Arbeitsleben noch ökonomischer organisieren und ausschöpfen zu können. Hierbei sei noch die innovative Arbeit der Bundesregierung zu loben, die es rechtzeitig erkannt hat, in die neuen Technologien der Zukunft zu investieren, um nicht den Anschluss an die rasche Entwicklung der Informationstechnologie zu verpassen.Abs. 22
Die Einführung der kostenlosen Downloadmöglicheit von Gesetzestexten für Pocket PC's ist hierzu ein kleiner, aber notwendiger Schritt.
JurPC Web-Dok.
61/2003, Abs. 23

Fußnoten:

(1) http://people.freenet.de/rdebie/Dienste.html
(2) GFK Online-Monitor in http://www.gfk.de/produkte/eigene_pdf/online_monitor.pdf und http://www.gfk.de/produkte/eigene_pdf/JupiterMMXIOML270801.pdf
(3) http://www.staat-modern.de
(4) http://www.bverfg.de
(5) http://www.bverfg.de
(6) RA Rainer Langenhan in http://www.handakte.de
(7) http://www.ibm.de
(8) http://www.mazingo.net
(9) http://www.avantgo.com
(10) näheres dazu in: "Connect", Ausgabe 11/2001, S. 53 (http://www.connect.de)
(11) http://cms.lufthansa.com/de/fly/de/pas/0,3278,0-0-501086,00.html
(12) http://www.mapandguide.com/produkte/frameset.asp?currentNumber=2.1
(13) http://www.handakte.de
(14) http://www.pocket-pc-magazin.de
(15) http://www.microsoft.com/reader/default.asp
(16) Barnes & Noble, http://ebooks.barnesandnoble.com/pocketpc/index.asp
* Robin O. Debie hat gerade sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Davor studierte er an der Universität Trier anglo-amerikanisches Recht. Der Autor verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie und hat vor drei Jahren eine Einpersonengesellschaft mit den Schwerpunkten Web-Design, Domainbeschaffung und Sicherheitsberatung im Netz gegründet. Seit Dezember 2002 arbeitet der Autor am Institut für Rechtsinformatik in Saarbrücken mit und ist auf Honorarbasis für den juris-Praxiskommentar tätig. Die juristischen Interessen des Autors liegen auch auf dem Gebiet der Kriminologie und des Strafvollzugs sowie im Rechtsvergleich zum anglo-amerikanischen Recht. Hierzu gibt es einige Veröffentlichungen auf der Homepage http://people.freenet.de/rdebie .
[online seit: 10.02.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Debie, Robin O., "E-Laws" - Mobile Gesetze für Mobiles Arbeiten - JurPC-Web-Dok. 0061/2003