Neues vom Rechtsstreit der Telegate AG gegen die Deutsche Bahn AGJurPC Web-Dok. 217/2002, Abs. 1 - 3 |
JurPC hatte kürzlich die Entscheidung des LG Köln (vom 08.05.2002, Az.: 28 O 180/02) im einstweiligen Verfügungsverfahren der Telegate AG gegen die Deutsche Bahn AG veröffentlicht (JurPC Web-Dok. 166/2002). In dem einstweiligen Verfügungsverfahren war der Telegate AG untersagt worden, die Datenbank der Deutsche Bahn AG für telefonische Fahrplanauskünfte zu nutzen. | JurPC Web-Dok. 217/2002, Abs. 1 |
Dieser Tage kursierte die Meldung, dass das OLG Köln als Berufungsinstanz eine gegenteilige Entscheidung getroffen habe. Dies ist so nicht richtig. Wie der Pressesprecher des OLG Köln, Dr. Richard Brenner, auf Anfrage von JurPC mitteilte, hat die Deutsche Bahn AG in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. | Abs. 2 |
Die Klage im Hauptsacheverfahren ist jüngst vor dem Landgericht Köln eingereicht worden. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist noch nicht ergangen. JurPC wird weiter über das Verfahren berichten. (WK) | JurPC Web-Dok. 217/2002, Abs. 3 |
[online seit: 15.07.2002] |
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: -WK-, Redaktion, Neues vom Rechtsstreit der Telegate AG gegen die Deutsche Bahn AG - JurPC-Web-Dok. 0217/2002 |