JurPC Web-Dok. 227/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/20011612233

Martin Schröder *

Die mündliche Prüfung - das Stiefkind der juristischen (Internet)szene

JurPC Web-Dok. 227/2001, Abs. 1 - 15


Die Bedeutung der mündlichen Prüfung im juristischen Staatsexamen wird unterschätzt. Der Anteil verfügbarer Ressourcen, der in die Vorbereitung dieses Prüfungsabschnittes investiert wird, steht außer Verhältnis zu seinem Einfluß. Schon rein rechnerisch fließt die mündliche Prüfungsleistung derzeit mit einem Gewicht von etwa 25 bis 40 Prozent in die Examensnote ein. Tatsächlich ist sie noch mächtiger. Denn der Bewertungsspielraum der Prüfungskommission und folglich die Entfaltungsmöglichkeiten des Kandidaten sind groß. Zusätzlich zum juristischen Handwerkszeug kann man auf Qualitäten der eigenen Persönlichkeit oder sogar auf schauspielerisches Talent zurückgreifen, um zusätzliche Punkte zu ergattern. Wer um das Bestehen kämpfen muß, kann hier alles retten. Wer den Gipfel erklimmen will, dem präsentiert sich eine Steigleiter. Freilich muß die Zulassung zur mündlichen Prüfung zunächst durch schriftliche Leistungen verdient werden, aber soll man deshalb das Finale dem Zufall überlassen? JurPC Web-Dok.
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Die stiefmütterliche Behandlung der mündlichen Prüfung haben beide Seiten zu verantworten - sowohl die Kandidaten als auch ihre Ausbilder. Abs. 2
Einerseits ist das Vorbereitungsangebot mager. Der juristische Fachbuchmarkt bietet ein einziges Werk [1], das sich ausschließlich der mündlichen Prüfung widmet. Einige Bücher zur Examensvorbereitung und die Fallsammlungen für den Aktenvortrag behandeln die mündliche Prüfung wenigstens kapitelweise als eigenständiges Thema. Die gängigen Ausbildungszeitschriften veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen einschlägige Beiträge [2], meist aber unter dem allgemeineren Gesichtpunkt der Examensvorbereitung oder dem spezielleren des Aktenvortrages. An Printmedien zur mündlichen Prüfung ist das im wesentlichen alles - demgegenüber ist die Zahl der Beiträge zur Klausurtechnik Legion. Zwar finden sich zahlreiche Übungsfälle zum Aktenvortrag (wenn auch selten mit Wahlfachstoff) sowie Prüfungsprotokolle und vereinzelt Wiedergaben von Prüfungsgesprächen [3]. Diese Anschauungsobjekte ersetzen aber nicht die Erläuterung erfolgversprechenden Prüfungsverhaltens und führen nicht zwangläufig zu aktiver Vorbereitung. Keineswegs alle Universitäten bieten Prüfungssimulationen an. Die Erschließung des Internet durch die Juristengemeinde hat die magere Ausbeute kaum angereichert. Zwar ist das Angebot an Informationsdiensten, Kommunikationsplattformen sowie virtuellen Zweigstellen von Universitäten und Repetitorien mittlerweile beachtlich. Aber spezifische Inhalte zur mündlichen Prüfung [4] sind eher seltener als in den Printmedien. Abs. 3
Andererseits wird das magere Angebot wenig genutzt. Der durchweg dringendste Ratschlag in der vorhandenen Literatur lautet, die mündliche Prüfung aktiv vorzubereiten, insbesondere durch Simulationen in privaten Arbeitsgemeinschaften und durch Inanspruchnahme der Angebote von Universitäten und Referendarausbildern. Das ist ein guter Ratschlag. Klausurenschreiben lernt man bekanntlich am besten durch Klausurenschreiben. Entsprechend lernt man das Meistern der mündlichen Prüfung am besten, indem man sich mündlich prüfen läßt. Der Ratschlag ist aber auch nicht neu. Dennoch beteiligen sich keineswegs alle Studenten und Referendare an privaten Arbeitsgemeinschaften. Die Universitäten müssen feststellen, dass ihre Angebote nur von einer Minderheit der Studenten in Anspruch genommen werden. Referendare lassen Gelegenheiten ungenutzt, durch wiederholte Verhandlungsführung und Teilnahme an Besprechungen das Fachgespräch einzuüben. Abs. 4
Vordergründige Ursache für die gesamte Situation ist die einmal sehr eindringlich geschilderte [5] Schüchternheit der Kandidaten. Sie verhindert weitgehend die Nutzung der vorhandenen Vorbereitungsmöglichkeiten. Als Folge der geringen Nachfrage entfällt der Anreiz zur Schaffung zusätzlicher oder gar neuartiger Angebote. Abs. 5
Kritik an der Schüchternheit und gut gemeinte Aufmunterungsversuche sind berechtigt, aber kaum in der Lage, die realen mentalen Hürden der Kandidaten zu überwinden. Wer ängstlich in die Prüfung geht, geht auch ängstlich in eine herkömmliche Prüfungssimulation. Denn je realistischer die Simulation ist, desto realer sind auch die hervorgerufenen Gefühle. Das universitäre Examinatorium ist daher kaum verlockender als die Prüfung vor der Kommission. Der Vorteil, einem einzelnen und bekannten Prüfer gegenüber zu sitzen, wird wahrscheinlich durch die Sorge aufgewogen, sich vor einem umso größeren Publikum aus Kommilitonen vermeintlich zu blamieren. In der Arbeitsgemeinschaft ist das Problem prinzipiell dasselbe, abgemildert durch den begrenzten und selbst gewählten Zuhörerkreis. Die Unterschiede zur realen Examensprüfung sind graduell, aber nicht substantiell. Abs. 6
Hilfreicher wäre, auf die Schüchternheit einzugehen und den Umgang mit ihr als Teil des weit verstandenen Lehrauftrages anzusehen. Menschliche Eigenheiten zu ignorieren und dadurch die Verbreitung von Gerüchten und Horrorszenarien zu fördern, ist jedenfalls fahrlässig. Wenn die Schüchternheit der Kandidaten von der Bekämpfung eben dieser Schüchternheit abhält, muss die Hemmschwelle so weit herabgesetzt werden, dass auch der schüchterne Kandidat Zugang zu aktiver Vorbereitung erhält. Abs. 7
Der Hebel ist bei den Besonderheiten der Prüfungssituation anzusetzen. Im Unterschied zur Klausur oder Hausarbeit ist die mündliche Prüfung in erster Linie ein psychologischer Test. Die fachliche Kompetenz des Kandidaten läßt sich gut anhand schriftlicher Leistungen messen, bei denen dogmatisches Wissen dargestellt und juristisches Handwerkszeug angewendet werden kann. Die "soziale" Kompetenz (vor allem psychische Eigenschaften wie Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen) läßt sich in der Gesprächssituation der mündlichen Prüfung viel besser beurteilen. Der Klausurverfasser erbringt seine Prüfungsleistung als Einzelkämpfer, um sie ohne weitere Einflußmöglichkeit der Bewertung auszuliefern. Der Kandidat in der mündlichen Prüfung setzt sich räumlich wie zeitlich unmittelbar dem Wechselspiel zwischen Konfrontation und Kooperation mit der Prüfungsinstanz aus. Gesagtes ist gesagt und auf die sofortige Reaktion wird eine Gegenreaktion erwartet. Abs. 8
Kennzeichnend sind also Kommunikativität und Interaktivität. Gleichzeitig sind dies herausragende Eigenschaften des Internet. Der Gedanke drängt sich auf, dass Internetanwendungen das ideale Werkzeug für unsere Zwecke sein könnten. Die Nutzung des Internet für Ausbildungszwecke unter der Überschrift "elearning" wäre nichts Neues [6]. Kommunikation und Interaktion unter Juristen sind selbstverständlich nicht auf das Internet angewiesen. Für die Senkung der Hemmschwelle bietet es jedoch entscheidende Vorteile: vor allem Distanz, Anonymisierbarkeit und Zugänglichkeit. Abs. 9
Die räumliche Trennung von Kandidat und Prüfer erzeugt auch mentale Distanz. Die leicht als bedrohlich zu empfindende unmittelbare Konfrontation mit der mächtig erscheinenden Prüfungsinstanz wird entschärft. Die Energie, die bei der Verarbeitung solcher Empfindungen verbrauchen wird, kann in Leistung umgesetzt werden. Falls eine als peinlich empfundene Situation eintritt, verpufft die unangenehme Lage bildlich gesprochen auf der Strecke zwischen Kandidat und Prüfer. Schwächere Kandidaten erhalten eine bessere Ausgangsposition und stärkere Kandidaten können sich freier auf die Optimierung Ihrer Leistung konzentrieren. Abs. 10
Die Kommunikation ist anonymisierbar. Die Schüchternheit beruht wesentlich auf Furcht vor Blamage. Die Besorgnis, mit sachlich unzutreffenden oder ungeschickt formulierten Aussagen Prüfer oder Mitkandidaten zu belustigen, mag regelmäßig ungerechtfertigt sein, ist aber real und nachvollziehbar. Das befürchtete Ergebnis ist die dauerhafte Verknüpfung der eigenen Person mit der Fehlleistung. Diese (vermeintliche) Gefahr kann bei ganz oder teilweise anonymer Kommunikation ausgeschlossen werden. Abs. 11
Die aktive Prüfungsvorbereitung wird leicht zugänglich. Man kann an beliebigen Orten teilnehmen, insbesondere von zu Hause aus und gerade nicht dort, wo man sich von Kommilitonen oder Ausbildern beobachtet fühlt. Auf Angebote vor Ort ist man nicht angewiesen. Man braucht sich nicht um die Zusammenstellung einer geeigneten Gruppe und die Organisation des Ablaufs zu kümmern, weil dies der Anbieter übernehmen kann. Abs. 12
Zusätzlich ergeben sich positive Effekte für die Qualität der Prüfungssimulation. Sie hängt wesentlich von der sinnvollen Zusammensetzung der Prüfungsgruppe ab. Tendenziell ist ein gleichartiges Leistungsniveau der Kandidaten von Vorteil. Zwar ist der Effekt bekannt, dass ein herausragender Kandidat seine Mitstreiter "nach oben ziehen" kann. Ob das tatsächlich passiert, dürfte jedoch von Zufälligkeiten abhängen, denn ein Nachteil für die schwächeren Kandidaten durch eine auffällige Leistungsdifferenz ist ebenso vorstellbar. Die Zusammenführung ähnlich leistungsstarker Kandidaten ist umso leichter, je zahlreicher die zur Auswahl stehenden Kandidaten sind. Der überregionale Charakter des Internet maximiert die Auswahlmöglichkeit. Auf der anderen Seite ermöglicht er durch Zusammenführung engagierter und erfahrener (sei es Erfahrung aus der Prüfungspraxis oder aus der wiederholten Mitarbeit bei Simulationen) Prüfer die Konzentration von Prüfungskompetenz. Die Schwachstelle der Simulation in einer Arbeitsgemeinschaft, als Kandidat einem Prüfer ohne Erfahrungsvorsprung gegenüberzustehen, entfällt. Abs. 13
Die technischen Voraussetzungen sind gegeben. Die meisten Kandidaten haben Zugang zum Internet oder können ihn sich vorübergehend verschaffen. Besondere Ausrüstung ist nicht erforderlich. Webbasierte Audioanwendungen können heute eine Sprachübertragungsqualität gewährleisten, die mit der eines Telefongesprächs vergleichbar ist. Mit der Verbreitung schneller Internetzugänge und der Weiterentwicklung der Anwendungen wird die Qualität noch weiter steigen. Abs. 14
Mit einem solchen Ansatz werden die herkömmlichen Vorbereitungsmodelle keineswegs über Bord geworfen. Die Lücke, die durch Distanz und Anonymität entsteht, sollte mindestens durch die Teilnahme als Zuhörer an einem Prüfungstermin geschlossen werden. Aber der Einstieg in die Vorbereitung muß erleichtert werden. Ob mit oder ohne Internet - die mündliche Prüfung darf nicht das Stiefkind der Juristenausbildung bleiben. Kandidaten und Prüfern sollte es einfach zu schade um die verschenkten Punkte sein!
JurPC Web-Dok.
227/2001, Abs. 15

Fußnoten:

[1] Teubner, Die mündliche Prüfung in beiden juristischen Examina, der Akten-(Kurz-)vortrag, 4. Auflage1994
[2] zuletzt: v. Hartz/Streiter, Mündliche Prüfung und Aktenvortrag im Assessorexamen, JuS 2001, 790 ff.
[3] z.B. Rüßmann, Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, Audio-CD, 2000
[4] beispielhaft, aber fast abschließend (!): http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/studium/faq (Insidertipps zur mündlichen Prüfung); http://www.rechtsgelehrter.de/examensskript/muendliche.html (Darstellung zum Ablauf der mündlichen Prüfung); http://www.jura.uni-tuebingen.de/wulf/FAQWGF14.htm (Interview mit einem Prüfer); http://www.muendlichepruefung.de (Prüfungssimulationen)
[5] Martinek, Schüchternheit im mündlichen Staatsexamen - Versuch einer Aufmunterung, JuS 1994, 268 f.
[6] vgl. hierzu: http://europa.eu.int/comm/education/elearning/indexde.html (Initiative "elearning" der Europäischen Kommission); http://www.ejura-pilot.de (Online-Repetitorium); http://seminar.jura.uni-sb.de/seminar/ss2000/ext/index.html (Online-Seminar-Projekt); http://portal.vhb.org (virtuelle Hochschule Bayern)
* Martin Schröder hat an den Universitäten Köln und Saarbrücken Rechtswissenschaften studiert und danach seine Referendarzeit im Saarland absolviert. Von 1998 bis 2000 war er Staatsanwalt und Zivilrichter im Saarland. Er ist jetzt Betreiber von www.muendlichepruefung.de, einem neuartigen Internetprojekt für die aktive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in den juristischen Staatsexamina. E-Mail: webmaster@muendlichepruefung.de.
[online seit: 10.12.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Schröder, Martin, Die mündliche Prüfung - das Stiefkind der juristischen (Internet)szene - JurPC-Web-Dok. 0227/2001