JurPC Web-Dok. 51/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/200015339

Hans-Ulrich Buckenberger *

Übersetzung juristischer Texte mit Online-EDV-Unterstützung: Traum oder Trauma ?

JurPC Web-Dok. 51/2000,
Abs. 1 - 15


1. Das Dilemma

Die zeitnahe Übermittlung sowie die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Informationen - wenn wichtig genug, auch in fremden Sprachen - sind begehrt und kommen oft einem Privileg gleich. Hat man erst ein solches Privileg erworben, wird es geradezu argwöhnisch verteidigt; vermeintliche oder reale Verstöße hiergegen können sogar zu Konflikten zwischen ansonsten befreundeten Regierungen führen(1).JurPC Web-Dok.
51/2000, Abs. 1
Werden auf internationaler Ebene - nicht nur bei der EU(2) - Regelungen diskutiert, welche in den betroffenen Staaten später Gültigkeit erlangen sollen, erlangt die rechtzeitige Einflussnahme auf solche Diskussionen oft entscheidende Bedeutung. Wer nicht der Sprache, in der das relevante Basisdokument erstellt wurde, ausreichend mächtig ist, wünscht sich eine ebenso rasche wie qualitativ brauchbare Übersetzung. Gleiches wünschen sich u.a. auch alle Beteiligten an Verfahren multinational besetzter Gerichte; um so mehr beklagen sie die oft langen Verzögerungen, welche Kapazitätsmängel überlasteter Fach-Übersetzungsdienste(3) bewirken.Abs. 2
Der aktiv fremdsprachig korrespondierende Anwalt(4), und nicht nur dieser, kann hingegen mindestens 3 Krisensituationen erfahren, die sich meist mit der Reiz-Floskel "mal eben" assoziieren: Support-Mangel(5), eigener Blackout(6) sowie Überfall mit deutschsprachigen Entwürfe von Kollegen(7). Das Resultat ist in allen 3 Fällen ähnlich: Man verliert Zeit, ob a) mit "do it yourself" am eigenen PC, b) der Recherche von Spezialbegriffen (die im Zweifel auch die ständig veralternden Fachlexika nicht enthalten) oder c) dem Versuch, fremdes Schachtelsatz-Gedankengut nebst substantivierter Wortungetüme noch verständlich in die Zielsprache zu transferieren.Abs. 3
Solche Krisensituationen stellen sich insbesondere bei der Anwendung des geltenden EU-Rechts sowie der erwünschten Teilnahme an Diskussion geplanter Normen ein(8). Der Erfahrungsaustausch mit ausländischen Fachkollegen sowie die Beratung international orientierter Mandanten ist, zum Glück, ein noch wachsendes Tätigkeitsgebiet. Dort kommt jedoch b.a.w. nur derjenige merklich weiter, welcher die ebenso spezifische wie komplexe Begriffswelt multilingual beherrscht, "selbstverständlich" in englischer und tunlichst auch noch in einer weiteren Amtssprache der Gemeinschaft, vornehmlich der französischen. Der Wunsch nach einer digitalisierten und online(9) abrufbaren Datenbank stellt sich irgendwann zwangsläufig ein.Abs. 4

2. Existierende Lösungsansätze

Automatisierte Übersetzungshilfen bietet das Internet in wachsender Vielzahl an (brauchbar aufgelistet unter der JUSLINE-Homepage "www.jusline.de/jus.info.recht.bersetz.html")(10):
Abs. 5

3. Restriktionen

Die genannten Tools haben jedoch folgende Nachteile(19):
  • Konzentration auf Englisch als unbestrittene Weltsprache Nr. 1; bestenfalls wird noch Französisch am Rande berücksichtigt (besonders rühmliche Ausnahme: EurodiCautom).
  • Keine tendenzielle Spezialisierung auf Fachgebiete. Der jeweilige Thesaurus ist oft zu breit, dafür aber zu wenig tief (Ausnahme: Der "IPR-Helpdesk").
  • Datenbanken, präziser gesagt: bi- oder multilinguale elektronische Wörterbücher geben nur Vokabeln, bestenfalls Redewendungen wieder (Ausnahme: Babel Fish(20)). Der Einbau in den Fließtext und die Endredaktion auf Sinnfälligkeit bleibt dem Bearbeiter allemal als manuelle Kärrnerarbeit.
Abs. 6
Übersetzungsprogramme für komplette Texte, meist unter Fokussierung auf die englische Sprache, gibt es seit einiger Zeit. Die Anfänge waren qualitativ niederschmetternd und bestenfalls für Satiren geeignet. Vielzitiertes Paradebeispiel:
Englisch: "Do you know the URL of the Microsoft Website ?"
Deutsch: "Kennen Sie den eintönigen Quellorter der Spinnwebstätte von Kleinweich ?"
Abs. 7
Inzwischen ist die Qualität solcher Programme ständig weiterentwickelt worden(21), so daß man sie wenigstens als - bereits zeitsparende - Grobübersetzung verwenden kann. Dies lässt sich eingeschränkt bei Babel Fish verifizieren: Einfachere Texte werden mittlerweile relativ brauchbar übersetzt. Vom wirklichen Durchbruch zur Lösung des Dilemmas (vgl. 1.) ist man, soweit dem Verfasser ersichtlich, jedoch noch weit entfernt.Abs. 8

4. Wege zur künftigen Lösung des Dilemmas

Grundthese: Für die Praxis sind Übersetzungsprogramme dann besonders brauchbar, wenn das zu bearbeitende Fachgebiet abgegrenzt und mithin das Risiko von Mehrdeutigkeiten geringer ist(22). Ist diese Hypothese richtig, sind die Aussichten für die automatisierte Übersetzung juristischer Texte eigentlich nicht so schlecht: Dort kehren einerseits bestimmte Standardformulierungen häufig wieder, andererseits ist die zu verarbeitende Terminologie begrenzter und auch stringenter definiert als bei "Allerweltstexten"(23). Zum Glück haben sich Juristen, über alle Grenzen ihrer Rechts- und Sprachkreise hinweg, längst auf eine Fülle von Definitionen und Phraseologien geeinigt, die maschinell relativ leicht erkannt und dann auch korrekt übersetzt werden können(24). Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden, Verträge für bestimmte Anwendungsgebiete(25) u.v.m. einigermaßen brauchbar zu übersetzen, dürfte also bei Kombination einer gut gepflegten Datenbank (wie z.B. EURODICAUTOM), schnittstellen-kombiniert mit einem leistungsfähigen Programm (wie z.B. Babel Fish) kein Wunschtraum bleiben.Abs. 9
Der Aufwand hierfür ist und bleibt zweifellos immens, so daß sich stets die Frage der Kosten und deren Deckung stellt. EURODICAUTOM wurde mit EU-Mitteln gefördert(26); Alta Vistas Babel Fish finanziert sich primär aus Werbeeinnahmen dieses Internet Providers. Es bleibt also das permanente Risiko, ob, und, falls ja, aus welcher Interessenlage eine hilfreiche Institution weiterhin bereit sein wird, ständig aktuell gepflegte Tools der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, und dies auch noch unbeschadet potentieller Urheberrechte(27). Die Lektüre einiger Websites, die dem ahnungslosen Publikum unentgeltlich verfügbare Informationsfülle suggerieren, gibt Anlaß zu Skepsis: Die Autoren, welche sich im Anfangselan quasi als "altruistische Kulis" abmühten, hatten irgendwann die Neigung, Kapazität oder Energie zur Pflege verloren und entbieten der Internet-Gemeinde jetzt ihren letzten Online-Gruß nebst ihrem Ausdruck des Bedauerns.Abs. 10
Man kann und sollte allerdings die mühevolle Vorfeldarbeit für die Pflege von Datenbanken und Übersetzungsprogrammen dezentralisieren: So sieht z.B.(28) EURODICAUTOM bei jedem angezeigten Übersetzungsvorschlag das anklickbare Feld "Feedback" vor, wodurch sich dem Online-Nutzer in ein Eingabefenster eröffnet, in das er seine Verbesserungsvorschläge eingeben und dem Webmaster mitteilen kann(29).Abs. 11
Nicht nur durch Rückmeldungen aus dem Anwenderkreis, sondern auch mittels konsequenter Eingaben standardisierter Redewendungen (Phraseologien, Diktionen und Jargons) "lernt" der Host-Rechner ständig dazu und erkennt den (wörtlich nicht übersetzbaren) Sinnzusammenhang in der Quellsprache bereits an der Kombination bestimmter typischer Stichworte. Die Gefahr sinnentstellender Übersetzungen - für Anwälte im Extremfall sogar ein Haftungsgrund - reduziert sich damit sukzessive.Abs. 12

5. Ausblick

Bleibt auch in Zukunft eine 3-Klassen-Gesellschaft erhalten ? Wird also a) die große Masse aus Kostengründen im babylonischen Sprachengewirr verbannt bleiben ? Werden sich b) viele Gutwillige weiterhin mit Lexika durch Texte quälen ? Und bleibt c) für einen exklusiven, mit guten Budgetmitteln ausgestatteten Kreis weiterhin der lästige Zwang zum Ankauf rasch veraltender Updates oder zum regelmäßigen Entrichten von satten Online-Gebühren? Abs. 13
Die Antwort kann man mit unterschiedlicher Tendenz geben, je nachdem, wie hoch oder tief man die Ansprüche hängt und wo man die Prioritäten ansetzt.
  • Priorität bei der Erfassung sollte Rechtsgebieten gegeben werden, welche besonders "übersetzungsträchtig", also solche, mit denen sich die EU ohnedies harmonisierend befasst.
  • Bei allem Respekt für sprachliche und kulturelle Vielfalt: Priorität auf transnationaler Ebene fordern die Amtssprachen ein, welche gleichzeitig auch Weltsprachen sind, also primär Englisch(30), daneben auch Französisch und Spanisch. Die ergänzende Be- und Verarbeitung anderer Amtssprachen, auch der deutschen, ist - auch kostenmäßig - Aufgabe der Staaten, in welchen jene gesprochen werden(31).
  • Größere Erfolgsaussichten für brauchbare Übersetzungen bestehen wohl bei allen Sprachen, welche miteinander verwandt sind(32), lateinische Schriftzeichen verwenden(33) und möglichst wenige Sonderzeichen aufweisen(34).
  • Es kann jeder Anwender aktiv zum Gelingen einer Übersetzung beitragen, nach dem Motto: Sprich einfach(35)! Zerlege Deine Gedanken in kurze Sätze ! Vermeide die "amtsdeutschen" Wort- und Satzmonster !(36)
  • Letztlich gilt auch hier: Routine- und Massenarbeit der Maschine, die Fein- und Wertarbeit dem Menschen.(37)
Abs. 14
Sicher bleibt der Anwender gut beraten, wenn er den ständigen Prozess in Richtung Perfektion akzeptiert und b.a.w. noch nicht die Perfektion als solche postuliert. Momentan ist das erreichbare Maximum die maschinelle Rohübersetzung (z.B. mit Babel Fish), welche unter Zuhilfenahme von elektronischen Lexika oder Datenbanken (vgl. 2.) manuell "veredelt" werden kann. Endgültig kann dies jedoch nicht zufrieden stellen. Der Weg zur Optimierung in Richtung 100 % bleibt wohl Gemeinschaftsaufgabe(38): Wenn nämlich möglichst viele Anwender zu ständigen und aktiven Rückmeldungen und sodann die Host-Betreiber zu jeweils zeitnaher Einarbeitung bereit sind, bleiben auch die computerisierten Ressourcen lebendig wie die Sprachen selbst. Dann können auch Begriffe sich neu entwickeln, erweitern, verbessern, verschlechtern, verengen, verändern oder notfalls untergehen, ohne daß der nicht-professionelle Übersetzer in Verzweiflung gerät.
JurPC Web-Dok.
51/2000, Abs. 15

Fußnoten

(1) Vgl. Wirtschaftswoche vom 02.07.1999: "Deutschland boykottiert EU-Ministertreffen". Die finnische Ratspräsidentschaft plante, bei einem Treffen der EU-Wirtschaftsminister in Oulu Deutsch nicht als 3. Arbeitssprache (neben Englisch und Französisch) zuzulassen.
(2) Vgl. das von der GD XIII der Kommission initiierte Arbeitsprogramm 1996 - 1998 "The Multilingual Information Society MLIS"; Download unter http://www.linglink.lu/hlt/MLIS/MLIS-WP/index.asp möglich. Projektstart war November 1996, so daß das Projekt auch noch 1999 weiterlief.
(3) Eigenpräsentation des Übersetzungsdienstes der Europäischen Kommission unter http://europa.eu.int/comm/sdt/de/brochure.htm , wo auch dessen Funktionen, Arbeitsmittel und Adressen dargestellt sind.
(4) Zum Erfahrungshorizont des Verfassers: Ständige Korrespondenz in Englisch, Französisch und Spanisch; dank der fachlich-terminologischen sowie linguistischen Affinitäten aber auch passiver Umgang mit juristischen Texte in Italienisch und Portugiesisch.
(5) Motto: "Wer schreibt mir "mal eben" das fremdsprachige Diktat ?"
(6) "Wie heißt doch noch "mal eben" [Ausgangsbegriff] auf [Zielsprache]?
(7) "Kannst Du das nicht "mal eben" übersetzen ?"
(8) Dieses Partizipationsrecht (an)erkennt prinzipiell auch die EU-Kommission; vgl. Ziff. 1 der Einleitung zum MLIS-Programm (Übersetzung vom Verf.): "Europäische Bürger müssen in der Lage sein, an der globalen Informationsgesellschaft teilzuhaben und aus ihr Nutzen zu ziehen. Die menschliche Kommunikation liegt am Herzen der Informationsgesellschaft, und in einem an Vielsprachigkeit reichen Gebiet wie der EU erfordert die volle Teilhabe multilinguale Einrichtungen für die Erstellung und den Austausch von sowie den Zugang zu Informationen über die Sprachgrenzen hinweg, in ganz Europa und darüber hinaus."
(9) Zur Klarstellung: Hier werden nur online verfügbare Programme, Datenbanken und elektronische Lexika erörtert. Offline-Übersetzungshilfen gibt es in mittlerweile kaum noch unübersehbarer Vielzahl - vgl. z.B. die umfassende Auflistung "Translation-relevant software" der Universität Mainz, leider noch im Update August 1996 ( http://www.fask.uni-mainz.de/ze/term/cat-pas.html )
(10) Bei allen Adressen http:// davorzusetzen
(11) Das einzige dem Verfasser bekannte Programm, welches online (unter Einsatz von "SYSTRAN"; vgl. dazu auch FN 20) ganze Texte einigermaßen brauchbar übersetzen kann, mit insgesamt 10 Übersetzungsoptionen: Stets ausgehend von Englisch zu Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch und jeweils vice versa.
(12) Übersetzungen aus dem Englischen "per Mausklick" in folgende Zielsprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch (bras.), Japanisch, Hebräisch sowie US-Englisch. Nach eigenen Angaben 3 Mio. Wörter und Redewendungen. Die Ausgaben auf Japanisch und Hebräisch generieren einen "Buchstabensalat", der wohl nur mit Spezial-Treiber-Programmen zu beheben sein wird.
(13) Eine ausgezeichnete, vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission entwickelte und ständig gepflegte Datenbank für Termini, Abkürzungen, Akronyme und Phraseologien innerhalb der EU. Ziel ist die Eingabe der korrespondierenden Begriffe in allen 11 Amts- und Arbeitssprachen der EU (sogar zusätzlich Latein). Vgl. die Kapitel "Desciption" und "User Guide" innerhalb der EURODICAUTOM-Homepage, z.Zt. noch ausschließlich in Englisch. Ausführlichere Erläuterungen in deutscher Sprache, auch zu "Systran", wiederum auf der Homepage des Übersetzungsdienstes (FN 3)
(14) Deutsch, Englisch und Französisch als Referenzsprachen. Alphabetisch gelistete Termini des geistigen Eigentums (Intellectual property) mit Übersetzungen in den beiden anderen Zielsprachen
(15) "English/German Dictionary"; > 180.000 Eintragungen nach eigenen Angaben
(16) Enthält, nebst allen Amtssprachen der EU, u.a. auch Norwegisch, Afrikaans, Tschechisch, Ungarisch (sogar Esperanto und Latein). Der Aufbau erfolgt jeweils bilateral, und zwar (mit Ausnahme von "German <-> English Dictionary) durch Links in 1 "Richtung" (z.B. "French -> German Dictionary"). Nur das wechselbezügliche deutsch/englische Lexikon enthält eine akzeptable Anzahl von Eingaben (> 170.000), das deutsch/französische dagegen nur 10.000 und das deutsch/spanische sogar nur 5.000).
(17) "Deutsch <-> Englisches Wörterbuch", ca. 115.000 Eintragungen nach eigenen Angaben
(18) 16 weitere Links zu jeweils bilateralen Lexika sind in der Website www.grass-gis.de/bibliotheken/woerterbuecher.html aufgelistet.
(19) Es bleibt auch bei der uralten Erkenntnis, daß man sich in jeder Sprache anders ausdrückt und wörtliche Übersetzungen eher Missverständnisse generieren. Bei Anwendung von Formulierungsdisziplin in der Ausgangssprache lassen sich jedoch solche Hindernisse reduzieren; vgl. FN 35 und 36.
(20) Der Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission (vgl. die Hinweise in FN 3) arbeitet mit dem automatischen Übersetzungssystem "Systran". Dieses stellt er "allen Dienststellen der Kommission in Brüssel und Luxemburg zur Verfügung". Die Sprachkombinationen unter diesem System sind allerdings vielfältiger als unter dem Programm "SYSTRAN", welches von der US-amerikanischen SYSTRAN Software Inc. entwickelt wurde und mit dem AltaVista´s Babel Fish arbeitet (vgl. FN 11). Die verwirrende (Fast-) Identität der Produktbezeichnung ist bemerkenswert.
(21) So übersetzt Babel Fish jetzt immerhin: "Kennen Sie das URL des Microsofts Website ?"
(22) Beispiel: Bei Abhandlungen zur Pferdezucht wird der Begriff "Schimmel" eher dem weißen Pferd zugeordnet als dem verdorbenen Brot. Bei Abhandlungen zur Lebensmitteltechnologie dürfte dies eher umgekehrt sein.
(23) Daher sieht die Datenbank von EURODICAUTOM richtigerweise für den Nutzer die Option vor, das Fachgebiet (insgesamt 46 verfügbar) als Zusatz-Selektion einzugeben.
(24) "Words in documents of the same subject domains do not co-occur randomly but they rather create semantic clusters, they show semantic implicit interdependencies among them. Words belonging to the same domain in a different language share the same semantic space." (Zitat aus "Machine Translation for Cross Language Information Retrievals", s. FN 32)
(25) Z.B. Software-Nutzungs- oder Pflegeverträge
(26) Bezeichnend die Aussage im MLIS-Arbeitsprogramm (vgl. FN 2), Ziff. 2 der Einleitung ("Zielsetzungen des Programms"): "The programme will co-finance pilot projects." Ein solches ko-finanziertes Projekt nennt sich "TDCnet" (European Terminology Information and Documentation Network), woran bedeutende Terminologie-Institute der Mitgliedsstaaten als Partner mitwirken (vgl.. http://www2.echo.lu/mlis/projects/de/tdcnet.html sowie http://www.tdcnet.net/partners.asp), u.a. das Deutsche Informations- und Dokumentationszentrum für Terminologie (DEUTERM) in Köln (http://www.fbi.fh-koeln.de/deuterm/)
(27) Die Erstellung und Pflege von Sprachdatenbanken, Thesauren sowie Modulen von Übersetzungsprogrammen erfordern individuelle Leistungen - nicht zuletzt für die semantische Interpretation von Vokabeln und Idiomen -, welche die urheberrechtliche Gestaltungshöhe allemal erreichen. Die zahlreichen Arbeitsschritte sind im Zusammenhang mit dem - online nicht verfügbaren - Übersetzungsprogramm "Déjà Vu" eindrucksvoll dargestellt (http://www.atril.com/whatsdv.html). Für den Dienstleister sind Übersetzungshilfen, welche dem Anwender zur Verfügung gestellt werden, ohnedies sinnvollerweise Teil eines komplexen Systems zur Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, bis hin zur maschinellen Spracherkennung.
(28) Auch BABYLON lässt über das Interface "Babybox" Rückmeldungen zu.
(29) Der teilweise erstaunliche Reifegrad der Standardprodukte von Microsoft ist sicher nicht nur das Produkt der Intelligenz der hauseigenen Belegschaft, sondern insbesondere auch der konsequenten Auswertung der weltweiten Rückmeldungen der Millionen von "Usern".
(30) Auch "Systran" (vgl. FN 20) setzt eindeutige Priorität auf Englisch als Ausgangssprache (7 Zielsprachen) und sodann Französisch (5 Zielsprachen). Es folgen sodann Deutsch und Spanisch (mit Englisch und Französisch als Zielsprachen). EURODICAUTOM hat für Englisch und Französisch je knapp 1 Mio. Einträge ("entries"), für Deutsch 738.639, während Spanisch (426.840) sogar von Niederländisch, Italienisch und Dänisch noch überflügelt wird.
(31) Vielleicht lassen sich, konsequent weitergedacht, so auch einige Sprachenkonflikte in autonomen Regionen einiger Mitgliedstaaten etwas entschärfen, so z.B. in Spanien, wo regional auch offizielle Verlautbarungen in katalonischer, baskischer und galizischer Sprache erfolgen.
(32) Vgl. die anlässlich der "Machine Translation Summit VII" vom 13.-17.09.1999 in Singapore (http://www.ccl.umist.ac.uk/events/clirsing.html) thematisierten zusätzlichen Schwierigkeiten bei bilingualen automatisierten Wörterbüchern zwischen nicht miteinander verwandten Sprachen (Englisch mit Japanisch oder Chinesisch)
(33) Auch EURODICAUTOM scheint sich mit der griechischen Sprache und deren Schriftzeichen schwer zu tun. Es werden zwar jeweils bilaterale Übersetzungen (mit griechischen Schriftzeichen) geliefert. Bei Wahl der Option "ANY" als Zielsprache konnte der Verfasser jedoch in keinem Fall eine korrespondierende Antwort in griechischer Sprache ermitteln, während bei gängigen Begriffen (fast) alle anderen Zielsprachen bedient werden. Dies mag auch die Perspektiven von Übersetzungen in Sprachen beleuchten, welche z.B. kyrillische, hebräische, arabische oder fernöstliche Schriftzeichen verwenden. Ob es - offline und für solche Zwecke - bereits ausgereifte Typentreiber-Programme gibt, konnte der Verf. bisher nicht in Erfahrung bringen.
(34) Dazu gehören auch die "gefürchteten" deutschen Umlaute sowie das "ß".
(35) Damit ist nicht nur die (scheinbar !) "simple" Ausdrucksweise gemeint. Jeglicher Doppel-, Neben- und Hintersinn in der Wortwahl, auch originelle Wortspiele gehen bei der Übersetzung in die Zielsprache ohnedies meist verloren; jedenfalls eignen sich nicht für automatisierte Hilfen.
(36) Vgl. auch das Interview mit Colette Flesch, der Generaldirektorin des Übersetzungsdienstes, EUR-OP NEWS 1/98 - http://eur-op.eu.int/opnews/198/en/r385.htm : "Short and simple documents are the best." Ihre Forderung, zu "short and streamlined translations" beizutragen, sollte nicht nur bei der EU-Kommission Gehör finden, sondern bei jedem Verfasser, der eine multilinguale Verbreitung seines Gedankengutes erwartet.
(37) So auch Colette Flesch (FN 36) und der von ihr geleitete Übersetzungsdienst (FN 3, Rubrik "Elektronische Übersetzungshilfen"). Letzterer weist darauf hin, daß die maschinelle Grob-Übersetzung oft schon zur Information des Lesers über den Inhalt des Textes ausreicht, den er sonst nicht verstehen würde. Ein "adding value at the high-end spectrum", welches den hochqualifizierten menschlichen Spezialisten vorbehalten bleibt, ist nur dort erforderlich, wo es auf letzte Exaktheit ankommt. Für den juristischen Bereich gilt dies allerdings immer dann, wenn der übersetzte Text allgemein oder inter partes Verbindlichkeit beansprucht.
(38) Vielleicht könnte die Entwicklung des Betriebssystems "LINUX" ein Vorbild sein. Ein finnischer Entwickler stellte sein Produkt der Weltöffentlichkeit unentgeltlich zur Weiterentwicklung zur Verfügung. Allerdings behielt er sich die Qualitätskontrolle für solche Upgrades vor, so daß ein durchaus konkurrenzfähiges Endprodukt entwickelt wurde. Frage bleibt also, welche Institution sich der Mühe einer Qualitätskontrolle für linguistische Verbesserungsvorschläge unterziehen wird.

* Dr. jur. Hans-Ulrich Buckenberger ist Rechtsanwalt in Hannover und war von 1976 - 1993 als Syndikus für internationale Industriekonzerne tätig. Dr. Buckenberger ist auch zur Rechtsanwaltschaft in Brüssel zugelassen.
[online seit: 20.03.2000]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Buckenberger, Hans-Ulrich, Übersetzung juristischer Texte mit Online-EDV-Unterstützung: Traum oder Trauma? - JurPC-Web-Dok. 0051/2000