JurPC Web-Dok. 194/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/19991410165

Markus Junker *

"Freies Recht für freie Bürger!?" - Bericht über die Podiumsdiskussion des 8. Deutschen EDV-Gerichtstags 1999, Saarbrücken

JurPC Web-Dok. 194/1999, Abs. 1 - 23


Inhalt:

I. Thema

1. EDV-Gerichtstag
2. Podium
3. Einführung

II. Stellungnahmen

1. Pierre Mayeur
2. Albrecht Berger
3. Dr. Matthias Korte
4. Volker Schwarz
5. Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann
6. Prof. Dr. Maximilian Herberger

III. Diskussion

1. Rolle der Verlage
2. Kostenfreiheit des Zugangs zu Rechtstexten
3. Konsolidierung von Gesetzestexten

I. Thema

1. EDV-Gerichtstag

"Freies Recht für freie Bürger!?" Ist der Staat verpflichtet, sein Recht seinen Bürgern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? - Das war das Schwerpunktthema des 8. Deutschen EDV-Gerichtstags vom 15. bis 17. September 1999 in Saarbrücken. Der EDV-Gerichtstag widmete sich damit - wie Prof. Dr. Maximilian Herberger in seinem Grußwortals Vorsitzender hervorhob - zum ersten Mal einem rechtspolitischen Thema. Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht, setzte erste Akzente mit seinem Eröffnungsvortrag, der kürzlich ebenfalls in JurPC erschienen ist. Er hielt ein Plädoyer für die Anerkennung einer solchen Pflicht. Die Podiumsdiskussion am darauffolgenden Tag im Auditorium Maximum der Universität sollte zugleich Schluß- und Höhepunkt der Veranstaltung werden.JurPC Web-Dok.
194/1999, Abs. 1

2. Podium

Anstelle des ursprünglich vorgesehenen Moderators Huff (Pressesprecher im Hessischen Ministerium der Justiz), der kurzfristig absagen mußte, leitete Prof. Dr. Rüßmann (Institut für Rechtsinformatik, Saarbrücken) die Diskussion. Bereits die Besetzung des Podiums versprach einen lebhaften Vormittag:
  • Pierre Mayeur (Maître de Conférence, Institut d'Études Politiques, Paris)
  • Albrecht Berger (Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel)
  • Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann (Richter am Bundesverwaltungsgericht, Berlin)
  • Prof. Dr. Maximilian Herberger (Vorsitzender des EDV-Gerichtstags; Institut für Rechtsinformatik, Saarbrücken)
  • Dr. Matthias Korte (Bundesministerium der Justiz, Berlin)
  • Volker Schwarz (Verlagsleiter, Nomos Verlagsgesellschaft)
Abs. 2

3. Einführung

Das Abschlußplenum wurde von Herberger in seiner Rolle als Präsident des EDV-Gerichtstags eröffnet. Der EDV-Gerichtstag verfolge das Anliegen, die Frage des freien Rechts für freie Bürger zum Thema zu machen, auch für politische Entscheidungsträger. Ausgangspunkt sei das Problem des Bürgers, das geltende Recht zu ermitteln. Gleiches gelte für die Juristen. In ihrer täglichen Arbeit kämen überwiegend Gesetzestexte zur Anwendung, die von den Verlagen und nicht vom Gesetzgeber selbst konsolidiert worden seien (Herberger mit Verweis auf einen lesenswerten Artikel von Schwab in JZ 1980, 37: "Schönfelder und Sartorius als Gesetzgeber"). Daß man sich mit dieser Situation in der Bundesrepublik Deutschland nicht abfinden müsse, werde man - so versprach Herberger - den Stellungnahmen Mayeurs zur Situation im Nachbarland Frankreich und Bergers zur Situation in der Europäischen Union entnehmen können.Abs. 3
Auch in der Bundesrepublik Deutschland gebe es Beispiele für "freies Recht". Insofern verwies er auf eine anläßlich des EDV-Gerichtstags erstellte Linkliste des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken (Link der Woche 37/1999). Als Beispiel für die dort dokumentierten kostenfreien Internet-Angebote griff er das Landesrecht von Schleswig-Holstein heraus (Link der Woche 12/99). Dem stünde eine Reihe kostenpflichtiger Online-Datenbanken wie JURIS gegenüber.Abs. 4
Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren, wies Herberger darauf hin, daß auch der Gesetzgeber eine konsolidierte Fassung von Gesetzen benötige, beispielsweise bei der Änderung von Gesetzen. Den Abgeordneten würden zu diesem Zweck bereits konsolidierte Lesetexte zur Verfügung gestellt. Nach dem Inkrafttreten der Änderung werde das Änderungsgesetz wiederum konsolidiert und auf diese Weise ein neuer Lesetext hergestellt. Dieser Text werde außerdem der JURIS GmbH überlassen und in die JURIS-Datenbank eingestellt. Mithin existiere bereits ein bereinigtes Bundesrecht, es sei allerdings für die Öffentlichkeit nicht kostenfrei zugänglich.Abs. 5

II. Stellungnahmen

1. Pierre Mayeur

Einen Überblick über die Entwicklung in Frankreich gab Mayeur, Maître de Conférence, Institut d'Études Politiques (Paris), zugleich Vertreter von "droit.org", einem französischen Internet-Portal für Juristen. Er erläuterte zunächst die Rolle des "Journal Officiel", des französischen Bundesgesetzblatts, welches gleichzeitig als Verlag fungiere. Im Jahre 1984 sei ein "service public" eingerichtet worden, der einen kostenpflichtigen Zugang zu Rechtsvorschriften und höchstrichterlicher Rechtsprechung eröffnet habe. In der Folgezeit seien - von offizieller Seite mißbilligt - auf unterschiedlichen Servern im Internet kostenfreie Angebote zur Verfügung gestellt worden, beispielsweise auf dem Server des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken.Abs. 6
Zu einer Wende in der französischen Politik sei es 1997 gekommen, eingeleitet durch die "Rede von Hourtin" des französischen Premierministers Lionel Jospin (vgl. auch die Nachrichten des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken). Wenig später sei der offizielle Regierungsserver des Journal Officiel ans Netz gegangen.Abs. 7
Zum Abschluß offenbarte Mayeur seine eigene Position zu der Idee des freien Rechts für freie Bürger: Recht werde nicht dadurch verständlich, daß es im Internet zur Verfügung stehe. Zwar könne dadurch die Zugänglichkeit verbessert werden; erst die Verständlichkeit lasse die Information aber auch zu Wissen werden.Abs. 8

2. Albrecht Berger

Im Anschluß daran erläuterte Berger als Vertreter des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die europäische Perspektive. Historisch gesehen habe es zwei Wellen gegeben, in denen die Fragestellung "Freies Recht für frei Bürger" diskutiert worden sei. Die erste Welle habe in den siebziger Jahren stattgefunden und sei danach verebbt. Die zweite Welle habe nunmehr vor zwei bis drei Jahren mit dem Siegeszug des Internet begonnen. Geographisch gesehen sei die Situation in Europa uneinheitlich. Der Blick in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeige bislang keine einheitliche Praxis. Es sei allerdings die Entwicklung erkennbar, das Recht auch elektronisch über Datennetze zugänglich zu machen.Abs. 9
In Brüssel habe man das Problem erkannt. Eine bedeutende Rolle spiele dabei das Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft (KOM (1998) 585). Einige Kritiker meinten, das Grünbuch sei zu spät gekommen ("wie der Senf nach der Mahlzeit"). Es zeichne sich als Kompromiß ab, die Basistexte als Rohdaten sowohl an den Endnutzer als auch den Verwerter kostenlos abzugeben, wohingegen die Mehrwertdienste der Verlage unberührt bleiben sollten.Abs. 10
Zum Abschluß erläuterte Berger, wie die Europäische Union mit ihren Rechtstexten verfährt. Bereits seit längerem bestehe die kostenpflichtige Rechtsdatenbank CELEX. Es gebe aber auch kostenfreie Angebote. So seien beispielsweise schon seit 1997 die Entscheidungen des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einer über das Internet frei zugänglichen Datenbank recherchierbar.Abs. 11

3. Dr. Matthias Korte

Korte repräsentierte auf dem Podium das Bundesministerium der Justiz. Wie er zu Beginn seiner Stellungnahme hervorhob, sei die Position des Ministeriums in dem Grußwort der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin, nachzulesen. Den Möglichkeiten der Neuen Medien wolle sich das Bundesministerium der Justiz nicht verschließen. Hinter dem Motto "Freies Recht für freie Bürger!?" stehe aber nicht nur ein Ausrufezeichen, sondern auch ein Fragezeichen.Abs. 12
Zunächst ging er auf den in NJW 1999, 1440 veröffentlichten Beitrag "Gesetze im Internet - wer zahlt?" des ehemaligen Ministerialrats im Bundesministerium der Justiz Stöhr ein. Stöhr war bis Anfang 1999 für die Bundesrechtsdatenbank und die Bundesgesetzblätter verantwortlich. Sein Artikel war auf dem EDV-Gerichtstag im Vorfeld der Podiumsdiskussion heftig kritisiert worden. Auch Korte vertrat die Auffassung, es bestehe de lege lata keine rechtliche Verpflichtung, das Recht den Bürgern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das ergebe sich bereits aus § 63 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 der Bundeshaushaltsordnung. Danach dürften Vermögensgegenstände des Bundes nur zu ihrem vollen Wert veräußert bzw. zur Nutzung überlassen werden. Ausnahmen könnten im Haushaltsplan zugelassen werden. Ein Vermögensgegenstand in diesem Sinne sei jeder Gegenstand, für den man einen Marktpreis nehmen könne. Das gelte auch für konsolidierte Gesetzestexte. Zu erwägen sei jedoch, von der Möglichkeit einer Ausnahme im Haushaltsplan Gebrauch zu machen.Abs. 13
Eine ähnliche Diskussion habe es bereits im Zusammenhang mit Patentinformationen gegeben . Das Deutsche Patent- und Markenamt stelle seine aktuellen Patentdokumente im Rahmen eines Projekts des Europäischen Patentamts in das Internet ein ("esp@cenet"). Zur Realisierung dieses Projekts sei im Haushaltsplan 1999 ausdrücklich eine Ausnahme zugelassen worden. Dabei hob er hervor, daß das Projekt überwiegend vom Europäischen Patentamt finanziert werde. Zu berücksichtigen sei außerdem, daß die Anmelder des Patents bereits Gebühren bezahlt hätten.Abs. 14
Korte zweifelte im übrigen daran, daß die kostenfreie Veröffentlichung von Gesetzestexten im Internet eilbedürftig sei. Nicht alle Bürger hätten einen Internet-Zugang. Außerdem sei der Staat entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität dort nicht zum Handeln verpflichtet, wo auch Private - hier die Verlage - handeln könnten. Zu erwägen sei die Einrichtung eines Aktualitätendienstes, um beispielsweise Gesetzesänderungen publik zu machen. Sehr kritisch würdigte er zum Abschluß private und universitäre Initiativen, die Gesetze im Internet veröffentlichten, ohne die Texte weiter zu pflegen und zu konsolidieren ("gefährlicher als gar nichts zu tun").Abs. 15

4. Volker Schwarz

Die Verleger wurden auf dem Podium von Schwarz repräsentiert, dem Verlagsleiter der NOMOS-Verlagsgesellschaft. Unter den Zuhörern befand sich außerdem Dr. Beck (Verlag C.H. Beck), der sich jedoch nicht zu Wort meldete, auch nicht in der späteren Diskussion. Schwarz plädierte dafür, zwischen dem Recht des Bürgers auf eine transparente Gesetzgebung und dem Recht des Verlegers als Unternehmer zu differenzieren - auch vor dem Hintergrund der Fusionswelle in der Branche, der Diskussion um die Aufhebung der Buchpreisbindung und der angespannten Lage des Bundeshaushalts. Gegen die kostenfreie Veröffentlichung der nicht konsolidierten Gesetzestexte sei von der Seite der Verlage nichts einzuwenden. Die Konsolidierung sei jedoch ein Mehrwertdienst, den der Staat den Verlagen überlassen sollte. Dafür spreche zudem, daß es sich bei der Gesetzessprache um eine Fachsprache handele und damit der Nutzen eines kostenlosen Zugangs für die Bürger minimal sei.Abs. 16

5. Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann

Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgerichtfaßte die Thesen seines Vortrags zusammen, den er zur Eröffnung des EDV-Gerichtstags gehalten hatte. Der Strukturwandel zur Informationsgesellschaft erfordere ein Umdenken. Die Situation der Verleger verglich er mit der Situation des Fährbetriebs in der Entscheidung "Rheinbrücke" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Mai 1985, Aktenzeichen III ZR 39/84): Es bestehe - so der Leitsatz - keine Entschädigungspflicht des Staates, wenn die Inbetriebnahme einer dem überörtlichen Verkehr dienenden Flußbrücke dazu führe, daß ein 3 km entfernter Fährbetrieb zum Erliegen komme. Ebensowenig wie das Vertrauen des Fährmanns auf das Weiterbestehen der Marktlücke schutzwürdig sei, verhalte es sich mit dem Vertrauen der Verleger. Berkemann verwarf in diesem Zusammenhang auch die Rechtsauffassung, Gesetzestexte seien Vermögensgegenstände im Sinne der Bundeshaushaltsordnung. Den Verlagen hielt er vor, sie seien lediglich daran interessiert, ihre Pfründe zu verteidigen. Es sei letztlich nur eine Frage der Zeit, bis sich der Wandel vollzogen habe.Abs. 17

6. Prof. Dr. Maximilian Herberger

Herberger eröffnete seine Stellungnahme mit einem Bild aus dem Mittelalter: Damals sei ein königlicher Bote in die Dörfer geritten, um den Bürgern das Recht zu verkünden. Heute gebe es zwar keine königlichen Boten mehr, anstatt dessen aber das Internet. Der Staat sei verpflichtet, seine Gesetze zu verkünden. Wo er die Befolgung von Normen verlange, müsse er sie dem Bürger auch zur Verfügung stellen. Sonst lerne er die Regeln erst kennen, wenn seine Bestrafung erfolge (Herberger: "Dog Law im Sinne Benthams").Abs. 18
Herberger prangerte des weiteren an, daß den Juristen in der Bundesrepublik Deutschland das Recht überwiegend in der Fassung der Verlage bekannt sei. Das beginne bereits in der juristischen Ausbildung und mit den Gesetzestexten, die zu den juristischen Staatsexamina zugelassen seien. Bezeichnend sei auch die Werbung eines Verlags zum gesetzlich vorgeschriebenen Aushang von Gesetzestexten in Gaststätten. Der Verlag habe für seine Produkte mit dem Hinweis geworben, es müsse die jeweils neueste Auflage aushängen. Wie Herberger feststellte, ist jedoch vielmehr die jeweils neueste Fassung des Gesetzes entscheidend.Abs. 19

III. Diskussion

1. Rolle der Verlage

An die einzelnen Stellungnahmen schloß sich eine lebhafte Diskussion an. Einige Beiträge befaßten sich mit der Rolle der Verlage. So mahnte Schwarz die Subsidiarität der staatlichen Tätigkeit im Bereich der Publikation von Gesetzestexten an. Ass. iur. Rigo Wenning entgegnete darauf, die Befürchtungen der Verlage seien unbegründet. Durch den Übergang zur Informationsgesellschaft änderten sich lediglich die Anforderungen an die verlegerische Tätigkeit. Wie Prof. Dr. Rüßmann ergänzte, seien auch nach der Konsolidierung Möglichkeiten für die Verlage vorhanden, einen Mehrwert zu schaffen und diesen zu vermarkten.Abs. 20
Aus der Sicht eines Patentanwalts erläuterte Axel Horns aus München in einer ausführlichen und engagierten Stellungnahme, worin ein solcher Mehrwert bestehen könnte, nämlich zum Beispiel in der Erstellung von Abstracts zu den Patentinformationen. Dieser Mehrwert werde aufgrund der Zeitersparnis bei der Recherche von den Anwendern gerne bezahlt. Die von Korte angesprochene kostenlos zugängliche Datenbank "esp@cenet" würden professionelle Anwender hingegen überwiegend als nicht besonders attraktiv bewerten. Korte erwiderte darauf, daß es nicht Anliegen dieses Dienstes sei, die professionelle Recherche bei Online-Diensten und CD-ROM-Datenbanken zu ersetzen; er wende sich vor allem an Erstnutzer von Patentinformationen, insbesondere an Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen (http://www.deutsches-patentamt.de/depanet/).Abs. 21

2. Kostenfreiheit des Zugangs zu Rechtstexten

Andere Diskussionsbeiträge befaßten sich mit der Kostenfreiheit des Zugangs zu den Gesetzestexten. Gerhard Käfer, Geschäftsführer der JURIS GmbH, Saarbrücken, betonte, auch das Finden des Rechts koste Geld. Dr. Paul Tiedemann, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt, richtete an Korte als Vertreter des Bundesministeriums der Justiz die Frage, mit welcher Rechtfertigung der Bund seine Autobahnen kostenfrei zur Verfügung stelle, für die Nutzung von Rechtstexten aber Kosten erhebe. Auf die von einigen Rednern vertretenen These, der kostenfreie Zugang zu den Rechtstexten sei für den Bürger nutzlos, sofern er sie nicht verstünde, entgegnete Steffen Dick-Küstenmacher, Richter am Sozialgericht für das Saarland, pointiert: "Versteht der Bürger die Gesetze besser, wenn er für sie bezahlen muß?"Abs. 22

3. Konsolidierung von Gesetzestexten

Eine dritte Kategorie von Diskussionsbeiträgen befaßte sich mit der Konsolidierung von Gesetzestexten. Dr. Matthias Kraft, Leiter des elektronischen Lektorats bei dem Verlag C.H. Beck, warf die Frage auf, ob der Bundestag nicht bereits konsolidierte Gesetze beschließen müsse. Grünberg, Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen, machte darauf aufmerksam, daß nicht nur die Bürger Probleme mit der Ermittlung des geltenden Rechts hätten; gleiches gelte - dies zeige die Praxis - auch für die Behörden und Gerichte. Die Diskussion endete mit einem Appell von Herberger, mit dem er wieder das zentrale Thema dieses 8. EDV-Gerichtstags 1999 aufgriff: "Die konsolidierten Rechtstexte liegen vor. Wieso soll man sie dann nicht dem Bürger geben?"
JurPC Web-Dok.
194/1999, Abs. 23
* Der Verfasser ist Mitglied des EDV-Gerichtstags und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik bei Prof. Dr. Maximilian Herberger, Saarbrücken.
[online seit: 25.10.99]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Junker, Markus, "Freies Recht für freie Bürger!?" - Bericht über die Podiumsdiskussion des 8. Deutschen EDV-Gerichtstages 1999, Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0194/1999